Kanzlei Kesci

Finanzgerichtsklage: Wenn das Finanzamt blockiert, klagen wir

Wenn das Finanzamt Argumente ignoriert, hilft nur der Gang vor Gericht. Lassen Sie sich vom ablehnenden Einspruchsbescheid nicht einschüchtern. Wir übernehmen die Prozessführung, formulieren eine rechtssichere Klageschrift und korrigieren die Fehler der Behörde auf dem Klageweg.

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1. VORAUSSETZUNGEN & FRISTEN: DER WEG ZUM GERICHT

Der Regelfall: Die Einspruchsentscheidung

 

Grundsätzlich ist eine Klage erst zulässig, wenn das vorgeschaltete Einspruchsverfahren erfolglos war.

 

  • Das Startsignal: Sie erhalten die förmliche „Einspruchsentscheidung“.

 

  • Die Frist: Ab Bekanntgabe dieses Briefes haben Sie exakt einen Monat Zeit, Klage einzureichen (§ 47 FGO). Ein Tag zu spät bedeutet: Der falsche Bescheid wird bestandskräftig.

Die Abkürzung: Die Sprungklage (§ 45 FGO)

 

Wenn absehbar ist, dass das Finanzamt seine Meinung im Einspruchsverfahren nicht ändern wird, verschwenden wir keine Zeit.

 

  • Die Strategie: Wir beantragen die Sprungklage. Damit überspringen wir das Einspruchsverfahren komplett und gehen direkt vor Gericht.

 

  • Der Vorteil: Wir sparen oft 6–12 Monate Verfahrensdauer und erzwingen schneller eine richterliche Entscheidung.

Die Notbremse: Der Eilantrag (§ 69 FGO)

 

Ein Klageverfahren dauert oft Jahre. Wenn das Finanzamt in dieser Zeit Ihr Konto pfänden will, stellen wir einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) direkt beim Finanzgericht.

 

  • Der Effekt: Das Gericht entscheidet hierüber meist innerhalb weniger Wochen.

 

  • Das Signal: Gewinnen wir das Eilverfahren (weil das Gericht „ernstliche Zweifel“ am Bescheid hat), ist das oft schon die Vorentscheidung für den späteren Sieg in der Hauptsache.

2. WARUM SIE VOR GERICHT BESSERE CHANCEN HABEN

Im Einspruchsverfahren entscheidet das Finanzamt über seinen eigenen Fehler. Das ist oft frustrierend. Vor Gericht ändern sich die Spielregeln komplett.

 

1. Echte Unabhängigkeit (Art. 97 GG)

Richter sind keine Beamten der Finanzverwaltung. Sie sind weisungsunabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben kein Interesse an „Mehrergebnissen“, sondern an der korrekten Rechtsanwendung.

2. Amtsermittlungsgrundsatz (§ 76 FGO)

Das Gericht muss den Sachverhalt von sich aus („von Amts wegen“) erforschen. Es glaubt nicht einfach dem Betriebsprüfer, sondern muss Beweise (Zeugen, Gutachten) objektiv neu würdigen.

3. WO WIR ANGRIFFSPUNKTE FINDEN

Kosten vs. Nutzen: Wer zahlt am Ende?

Verfahrensfehler & Schätzung

Beweisaufnahme & Wahrheit (Die "Amtsermittlung")

Höheres Recht & Taktik

4. KOSTENRISIKO & GEWINN

Kosten vs. Nutzen: Wer zahlt am Ende?

Viele Steuerzahler scheuen den Gang zum Gericht aus Angst vor den Kosten. Doch diese Sorge ist oft unbegründet – wenn die Erfolgsaussichten stimmen.

Wir führen keine „aussichtslosen Prozesse“. Bevor wir Klage einreichen, berechnen wir Ihr Kostenrisiko auf den Cent genau.

  • Kostenerstattung: Gewinnen wir den Prozess, muss das Finanzamt Ihnen sowohl die Gerichtskosten als auch unsere Anwaltsgebühren erstatten (§ 139 FGO). Der Sieg ist für Sie dann quasi kostenlos.

 

  • Streitwert-Deckelung: Anders als oft vermutet, explodieren die Kosten nicht ins Unendliche. Die Gerichtskosten sind gesetzlich gedeckelt und oft deutlich niedriger als die geforderte Steuer.

5. So führen wir Ihren Prozess

Klageschrift & Begründung

Wir reichen die Klage fristgerecht ein. In der Klagebegründung arbeiten wir die Rechtsfehler des Finanzamts präzise heraus und benennen Beweismittel (Zeugen, Dokumente).

Schriftwechsel & Erörterung

Das Finanzamt muss antworten. Oft setzt das Gericht einen „Erörterungstermin“ an, um die Sach- und Rechtslage vorab zu sondieren. Hier zeichnet sich oft schon eine Tendenz ab.

Mündliche Verhandlung & Urteil

Der Höhepunkt. Wir plädieren vor dem Senat (3 Berufsrichter, 2 ehrenamtliche Richter). Wir kämpfen in der mündlichen Verhandlung um das Urteil.

6. Häufige Fragen (FAQ)

1. Wie lange dauert ein Klageverfahren?

Finanzgerichtsverfahren dauern durchschnittlich 12. Wir können das Verfahren beschleunigen, indem wir Fristverlängerungen des Finanzamts konsequent widersprechen.

Meistens ordnet das Gericht das persönliche Erscheinen an, um Fragen direkt zu klären. Keine Sorge: Wir sitzen neben Ihnen, bereiten Sie vor und übernehmen das Reden.

Ja, vor dem Finanzgericht herrscht kein Anwaltszwang. Angesichts der komplexen Verfahrensordnung (FGO) und der Gegenseite (Volljuristen des Finanzamts) ist das jedoch hochriskant. Ab dem Bundesfinanzhof (BFH) herrscht Anwaltszwang.

Fristablauf droht? Wir prüfen Ihre Chancen.

Senden Sie mir Ihre Einspruchsentscheidung unverbindlich zu. Ich prüfe sofort, ob eine Klage Erfolgsaussichten hat und welches Kostenrisiko besteht