Kanzlei Kesci

Fachanwalt für Steuerrecht in Regensburg: Steuerbescheid, Einspruch, Betriebsprüfung und steuerliche Gestaltung

Die Fachanwaltskanzlei Kesci in Regensburg berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen im Steuerrecht. Im Mittelpunkt stehen Steuerbescheide, Einsprüche gegen das Finanzamt, Betriebsprüfungen, Schätzungen, Haftungsbescheide, Vollstreckungsschutz, Umsatzsteuerfragen und steuerliche Gestaltungen.

Wer einen Steuerbescheid erhalten hat, eine Frist einhalten muss oder sich gegen eine Entscheidung des Finanzamts wehren möchte, sollte die rechtlichen Möglichkeiten früh prüfen lassen. Rechtsanwalt Kesci bewertet die steuerrechtliche Ausgangslage, prüft Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Klage zum Finanzgericht und außergerichtliche Lösungen.

Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch – für Mandanten aus Regensburg, dem Landkreis Regensburg und der Oberpfalz.

Rechtsanwalt Bünyamin Kesci, Kanzlei Kesci in Regensburg

Fachanwalt Bünyamin Kesci

Kanzlei Kesci · Steuerrecht · Regensburg

Deutsch / Englisch / Türkisch

Steuerrecht in Regensburg: Wobei wir Sie unterstützen

Fachanwalt für Steuerrecht Bünyamin Kesci prüft Ihre steuerrechtliche Situation und zeigt, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in Regensburg und der Oberpfalz.

Steuerbescheid und Einspruch

  • Steuerbescheid erhalten und Frist prüfen
  • Einspruch gegen das Finanzamt vorbereiten
  • Prüfung durch Anwalt für Steuerrecht in Regensburg

Betriebsprüfung und Außenprüfung

  • Betriebsprüfung durch das Finanzamt begleiten
  • Nachzahlungen, Schätzung und Risiken früh bewerten
  • Anwaltliche Beratung für Unternehmen in Regensburg

Aussetzung der Vollziehung

  • Prüfen, ob Sie trotz Einspruch zahlen müssen
  • Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragen
  • Steuerforderung in Regensburg rechtlich einordnen lassen

Finanzgerichtliche Klage

  • Klage gegen das Finanzamt nach abgelehntem Einspruch
  • Fristen, Erfolgsaussichten und Verfahren vor dem Finanzgericht
  • Vertretung bei Steuerstreitigkeiten in Regensburg und der Oberpfalz

Schätzung durch das Finanzamt

  • Steuerschätzung vom Finanzamt rechtlich prüfen lassen
  • Einspruch gegen geschätzte Einnahmen oder Gewinne vorbereiten
  • Anwaltliche Hilfe bei Schätzung in Regensburg und der Oberpfalz

Haftungsbescheid

  • Haftungsbescheid vom Finanzamt prüfen lassen
  • Persönliche Haftung für Steuerschulden rechtlich abwehren
  • Einspruch für Geschäftsführer und Unternehmer in Regensburg vorbereiten

Umsatzsteuer und Vorsteuer

  • Umsatzsteuerbescheid und Vorsteuerabzug rechtlich prüfen lassen
  • Einspruch vorbereiten, wenn das Finanzamt Vorsteuer kürzt oder versagt
  • Anwaltliche Hilfe bei Umsatzsteuerstreit in Regensburg und der Oberpfalz

Vollstreckungsschutz

  • Vollstreckung durch das Finanzamt rechtlich prüfen lassen
  • Kontopfändung, Zahlungsaufforderung oder Vollstreckungsankündigung abwehren
  • Anwaltliche Hilfe bei Vollstreckungsschutz in Regensburg und der Oberpfalz

Steuerliche Gestaltung

  • Steuerliche Gestaltung für Unternehmen, Immobilien und Vermögen prüfen
  • Rechtsform, Verträge und Strukturen vor Umsetzung rechtssicher planen
  • Gestaltungsmissbrauch und spätere Beanstandungen durch das Finanzamt vermeiden

Schenkung und Nießbrauch

  • Schenkung mit Nießbrauch für Immobilien und Vermögen planen
  • Freibeträge, Schenkungsteuer und spätere Nutzung vorab prüfen
  • Anwaltliche Gestaltung in Regensburg rechtssicher vorbereiten

Steueroptimiert vererben

  • Erbschaftsteuer, Freibeträge und Nachlassstruktur frühzeitig prüfen
  • Testament, Vermächtnis und lebzeitige Übertragung steuerlich abstimmen
  • Anwaltliche Beratung zur Nachlassplanung in Regensburg und der Oberpfalz

Unternehmensnachfolge

  • Unternehmensnachfolge steuerlich und rechtlich frühzeitig planen
  • Übergabe, Verkauf oder Beteiligungsübertragung vorab strukturieren
  • Ertragsteuer, Erbschaftsteuer und Haftungsrisiken in Regensburg prüfen lassen

Steuerbescheid und Einspruch in Regensburg prüfen lassen

Nicht jeder Steuerbescheid ist richtig. In der Praxis entstehen Fehler häufig bei nicht anerkannten Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Vorsteuerbeträgen, geschätzten Besteuerungsgrundlagen oder bei der rechtlichen Bewertung einzelner Sachverhalte. Wer einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhält, sollte deshalb nicht nur die Nachzahlung prüfen, sondern vor allem die Einspruchsfrist und die Begründung des Bescheids im Blick behalten.

Typische Konstellation: Ein Steuerpflichtiger aus Regensburg erhält einen Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheid mit einer hohen Nachzahlung. Das Finanzamt erkennt bestimmte Kosten nicht an, übernimmt Angaben aus der Erklärung anders als erwartet oder setzt Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung fest. In dieser Situation kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll sein, wenn die Frist noch läuft und die rechtlichen oder tatsächlichen Fehler konkret begründet werden können.

Die Fachanwaltskanzlei Kesci prüft Steuerbescheide für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in Regensburg und der Oberpfalz. Rechtsanwalt Kesci bewertet, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, welche Unterlagen benötigt werden und ob zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden sollte, damit eine streitige Steuerforderung nicht sofort gezahlt werden muss.

Gerade bei hohen Nachforderungen, unklaren Berechnungen, Schätzungen, abgelehnten Betriebsausgaben oder streitigen Umsatzsteuerfragen sollte früh entschieden werden, wie gegenüber dem Finanzamt argumentiert wird. Ziel ist eine rechtlich tragfähige Strategie – außergerichtlich im Einspruchsverfahren oder, wenn erforderlich, als Vorbereitung für den weiteren Steuerstreit.

Was bei einem Steuerbescheid wichtig ist

  • Einspruchsfrist und Bekanntgabe des Bescheids prüfen
  • Nachzahlung, Zinsen und Zahlungsfrist rechtlich einordnen
  • Fehler bei Kosten, Einnahmen, Vorsteuer oder Schätzung erkennen
  • Aussetzung der Vollziehung bei streitiger Steuerforderung prüfen
  • Einspruch gegen das Finanzamt in Regensburg vorbereiten

Mehr zu Steuerbescheid und Einspruch

Betriebsprüfung, Schätzung und Nachforderungen begleiten

Eine Betriebsprüfung oder Außenprüfung durch das Finanzamt kann für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhebliche Folgen haben. Häufig geht es um Betriebsausgaben, Kassenführung, Umsatzsteuer, Vorsteuer, private Nutzungsanteile, Verträge mit nahestehenden Personen oder unklare Buchhaltungsunterlagen. Werden Sachverhalte anders bewertet, drohen Steuernachzahlungen, Zinsen oder eine Schätzung durch das Finanzamt.

Typische Konstellation: Ein Unternehmer aus Regensburg erhält eine Prüfungsanordnung zur Betriebsprüfung. Während der Prüfung stellt das Finanzamt Rückfragen zu Rechnungen, Verträgen, Kassenaufzeichnungen oder Vorsteuerbeträgen. Am Ende stehen Hinzuschätzungen, geänderte Steuerbescheide oder erhebliche Nachforderungen im Raum. In dieser Situation sollte früh geprüft werden, welche Feststellungen rechtlich angreifbar sind und wie gegenüber dem Finanzamt reagiert werden kann.

Die Fachanwaltskanzlei Kesci begleitet Betriebsprüfungen und Außenprüfungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Regensburg und der Oberpfalz. Rechtsanwalt Kesci prüft, welche steuerlichen Risiken bestehen, ob die Feststellungen des Finanzamts nachvollziehbar sind und ob eine Schätzung, Nachforderung oder Änderung der Steuerbescheide rechtlich überprüft werden sollte.

Gerade bei hohen Nachzahlungen, streitigen Betriebsausgaben, Umsatzsteuerfragen oder einer Schätzung der Einnahmen ist eine klare Strategie wichtig. Je nach Verfahrensstand kann es darum gehen, Unterlagen geordnet nachzureichen, Einwendungen gegen Prüfungsfeststellungen vorzubereiten, einen Einspruch gegen geänderte Steuerbescheide einzulegen oder eine Aussetzung der Vollziehung zu prüfen.

Was bei einer Betriebsprüfung wichtig ist

  • Prüfungsanordnung, Zeitraum und betroffene Steuerarten prüfen
  • Rückfragen des Finanzamts rechtlich einordnen
  • Risiken bei Kasse, Rechnungen, Verträgen und Vorsteuer bewerten
  • Schätzung, Hinzurechnung oder Nachforderung überprüfen lassen
  • Einspruch gegen geänderte Steuerbescheide vorbereiten

Mehr zu Betriebsprüfung und Außenprüfung

Steuerstreit, Aussetzung der Vollziehung und Finanzgericht

Wenn das Finanzamt trotz Einwendungen an einer Steuerforderung festhält, kann aus einem Steuerbescheid schnell ein Steuerstreit werden. Entscheidend ist dann, welche Fristen laufen, ob ein Einspruch bereits eingelegt wurde, ob die Forderung sofort gezahlt werden muss und ob eine Klage zum Finanzgericht in Betracht kommt. Gerade bei hohen Nachzahlungen sollte früh geprüft werden, ob zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden kann.

Typische Konstellation: Ein Steuerpflichtiger aus Regensburg legt Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein, das Finanzamt bleibt jedoch bei seiner Auffassung oder lehnt den Einspruch ab. Gleichzeitig soll die festgesetzte Steuer bereits gezahlt werden. In dieser Situation muss geprüft werden, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen, ob eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist und ob der nächste Schritt eine Klage vor dem Finanzgericht sein sollte.

Die Fachanwaltskanzlei Kesci vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in Regensburg und der Oberpfalz bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Rechtsanwalt Kesci prüft, ob ein Steuerbescheid angreifbar ist, welche Argumente im Einspruchsverfahren vorgebracht werden sollten und ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung vorliegen.

Wird der Einspruch durch Einspruchsentscheidung zurückgewiesen, kommt eine finanzgerichtliche Klage in Betracht. Dann sind Fristen, Erfolgsaussichten, Beweismittel und Prozessrisiken sorgfältig zu bewerten. Ziel ist eine klare Strategie im Steuerstreit – außergerichtlich gegenüber dem Finanzamt oder, wenn erforderlich, vor dem zuständigen Finanzgericht.

Was bei einem Steuerstreit wichtig ist

  • Einspruchsentscheidung und Klagefrist sorgfältig prüfen
  • Aussetzung der Vollziehung bei hoher Steuerforderung bewerten
  • Argumente gegen den Steuerbescheid rechtlich aufbereiten
  • Erfolgsaussichten und Prozessrisiken vor dem Finanzgericht klären
  • Vertretung im Steuerstreit mit dem Finanzamt in Regensburg vorbereiten

Mehr zur finanzgerichtlichen Klage

Steuerliche Gestaltung, Vermögen und Unternehmensnachfolge

Steuerliche Beratung ist nicht erst wichtig, wenn ein Steuerbescheid oder Streit mit dem Finanzamt vorliegt. Viele steuerliche Risiken entstehen bereits vor der Umsetzung – etwa bei Unternehmensstrukturen, Immobilien, Verträgen, Schenkungen, Nachlassplanung oder Unternehmensnachfolge. Wer steuerliche Gestaltung rechtzeitig prüfen lässt, kann Gestaltungsspielräume nutzen und spätere Beanstandungen durch das Finanzamt vermeiden.

Typische Konstellation: Ein Unternehmer, Immobilieninhaber oder Vermögensinhaber aus Regensburg plant eine größere Entscheidung – etwa eine Umstrukturierung, eine Übertragung von Vermögen, eine Schenkung mit Nießbrauch, eine steueroptimierte Nachfolge oder die Übergabe eines Unternehmens. Vor der Umsetzung stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen entstehen, ob Verträge angepasst werden müssen und ob die Gestaltung gegenüber dem Finanzamt vertretbar ist.

Die Fachanwaltskanzlei Kesci berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Familien in Regensburg und der Oberpfalz bei steuerlichen Gestaltungen. Im Mittelpunkt stehen rechtssichere Strukturen für Unternehmen, Immobilien und Vermögen – insbesondere dann, wenn steuerliche Fragen mit Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Vertragsgestaltung oder Nachfolgeplanung zusammenhängen.

Fachanwalt Kesci prüft, ob eine geplante Gestaltung steuerlich tragfähig ist, welche Risiken bei Umsetzung bestehen und ob das Finanzamt die gewählte Struktur später angreifen könnte. Dabei geht es nicht um pauschale Steuerersparnis, sondern um eine rechtlich vertretbare Lösung, die Freibeträge, Fristen, Vertragsfolgen, Haftungsfragen und mögliche Nachweise von Anfang an berücksichtigt.

Was bei steuerlicher Gestaltung wichtig ist

  • Geplante Struktur vor Umsetzung steuerlich und rechtlich prüfen
  • Risiken bei Unternehmen, Immobilien und Vermögen früh erkennen
  • Schenkung, Nießbrauch, Erbschaftsteuer und Nachfolge abstimmen
  • Gestaltungsmissbrauch und spätere Beanstandungen vermeiden
  • Steuerliche Gestaltung in Regensburg rechtssicher vorbereiten

Mehr zu steuerlicher Gestaltung

Häufig gestellte Fragen im Steuerrecht

1. Wann brauche ich einen Fachanwalt für Steuerrecht in Regensburg?


Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist besonders sinnvoll, wenn es nicht nur um die laufende Steuererklärung geht, sondern um einen Konflikt mit dem Finanzamt, einen Steuerbescheid, einen Einspruch, eine Betriebsprüfung, eine Schätzung, einen Haftungsbescheid oder eine steuerliche Gestaltung. Fachanwaltskanzlei Kesci prüft die rechtliche Ausgangslage, bewertet Fristen und Risiken und vertritt Mandanten aus Regensburg und der Oberpfalz gegenüber dem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht.

Nach Erhalt eines Steuerbescheids sollten Sie prüfen lassen, ob die festgesetzte Steuer, die Begründung, die Berechnungen und die berücksichtigten Angaben stimmen. Wichtig ist vor allem die Einspruchsfrist. Wenn der Bescheid fehlerhaft ist oder das Finanzamt Kosten, Einnahmen, Vorsteuerbeträge oder andere Besteuerungsgrundlagen anders bewertet, kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid vorbereitet werden.

Grundsätzlich können Steuerpflichtige selbst Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Bei höheren Nachzahlungen, Schätzungen, Umsatzsteuerfragen, abgelehnten Betriebsausgaben oder unklarer Begründung ist jedoch eine anwaltliche Prüfung sinnvoll. Entscheidend ist nicht nur, dass Einspruch eingelegt wird, sondern dass die Einwendungen rechtlich nachvollziehbar begründet und mit den passenden Unterlagen vorbereitet werden.

Ein Einspruch allein verhindert in der Regel nicht automatisch, dass die festgesetzte Steuer gezahlt werden muss. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Das kommt vor allem in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder die sofortige Zahlung eine besondere Härte bedeuten würde. Kanzlei Kesci prüft, ob ein solcher Antrag in Ihrem Steuerfall sinnvoll ist.

Bei einer Betriebsprüfung sollten Prüfungsanordnung, betroffene Jahre, Steuerarten und angeforderte Unterlagen früh geprüft werden. Wichtig ist, Rückfragen des Finanzamts nicht unvorbereitet zu beantworten, insbesondere wenn es um Kassenführung, Rechnungen, Verträge, Vorsteuer, Betriebsausgaben oder private Nutzungsanteile geht. Eine anwaltliche Begleitung kann helfen, Risiken früh einzuordnen und spätere Nachforderungen oder Schätzungen rechtlich zu überprüfen.

Eine Schätzung durch das Finanzamt sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Häufig stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen, ob die Höhe nachvollziehbar ist und ob Unterlagen nachgereicht werden können. Kanzlei Kesci prüft, ob ein Einspruch gegen den geschätzten Steuerbescheid möglich ist und wie die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem Finanzamt dargelegt werden können.

Wenn das Finanzamt eine Vollstreckung ankündigt, das Konto pfändet oder kurzfristig Zahlung verlangt, sollte schnell geprüft werden, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Je nach Situation kommen Vollstreckungsschutz, Ratenzahlung, Stundung, Einspruch gegen den zugrunde liegenden Bescheid oder ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Betracht. Wichtig ist, sofort zu klären, welche Fristen laufen und welche Maßnahme die Vollstreckung stoppen oder begrenzen kann.

Steuerliche Gestaltung bedeutet, Unternehmen, Immobilien, Vermögen, Verträge oder Nachfolgelösungen vor der Umsetzung rechtlich und steuerlich zu prüfen. Dabei geht es nicht um riskante Steuersparmodelle, sondern um eine tragfähige Struktur, die gegenüber dem Finanzamt vertretbar bleibt. Kanzlei Kesci berät in Regensburg unter anderem bei steuerlicher Gestaltung, Schenkung und Nießbrauch, steueroptimierter Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge.

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