Aussetzung der Vollziehung (AdV): Wir stoppen die Zahlungspflicht
Ein weit verbreiteter Irrtum: Einspruch einlegen befreit von der Zahlung. Das ist falsch. Steuerforderungen bleiben fällig. Wir beantragen sofortigen Vollstreckungsschutz (§ 361 AO / § 69 FGO), sichern Ihre Liquidität und verhindern, dass das Finanzamt Fakten schafft, bevor der Streit geklärt ist.
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1. WARUM SIE TROTZ EINSPRUCH ZAHLEN MÜSSEN
Der Grundsatz (§ 220 AO)
Steuerbescheide sind „sofort vollziehbar“. Das bedeutet: Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, darf das Finanzamt vollstrecken.
Das Problem: Es ist völlig egal, ob der Bescheid falsch ist oder Sie Einspruch eingelegt haben. Das Gesetz priorisiert die Einnahmen des Staates über Ihr Recht.
Die Konsequenz: Vollstreckung
Handeln wir nicht, drohen drastische Maßnahmen:
Kontopfändung: Ihre Bankkonten werden gesperrt. Lastschriften platzen, Lieferanten werden nervös.
Gewerbeuntersagung: Bei hohen Rückständen kann das Amt Ihren Betrieb schließen lassen.
Kunden-Pfändung: Das Amt holt sich das Geld direkt bei Ihren Kunden („Drittschuldnerpfändung“). Ein enormer Reputationsschaden.
2. WANN MUSS DAS AMT STOPPEN?
Wir stellen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Damit dieser durchgeht, müssen Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
Dies ist unser stärkster Hebel. Wir müssen dem Amt (oder dem Richter) darlegen, dass bei summarischer Prüfung mehr gegen den Bescheid spricht als dafür.
Wir müssen nicht beweisen, dass der Bescheid falsch ist (das klärt das Hauptverfahren). Wir müssen nur zeigen, dass der Erfolg wahrscheinlich ist
3. WIE WIR DEN ZAHLUNGSSTOPP ERREICHEN
Argumente, die die Vollstreckung sofort stoppen.
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Schätzung ohne Grundlage:
Der Prüfer hat Umsätze hinzugeschätzt, obwohl die Buchführung nur minimale Mängel hat. Wir zeigen auf, dass die Schätzungshöhe „griffweise“ und völlig überzogen („Strafschätzung“) ist. Das Gericht stoppt solche Exzesse meist sofort per AdV. -
Fehlende Begründung (§ 121 AO):
Der Bescheid weicht von Ihrer Erklärung ab, aber das Finanzamt schreibt nicht warum. Ein unbegründeter Bescheid verletzt Ihr Recht massiv. Das begründet sofort „ernstliche Zweifel“. Die AdV muss gewährt werden. -
Drohender irreparabler Schaden:
Wenn die Vollstreckung dazu führt, dass Sie Ihre Betriebsimmobilie zwangsversteigern müssten. Wir argumentieren mit der „unbilligen Härte“. Der Staat darf nicht vollstrecken, wenn der Schaden (Verlust des Betriebs) später nicht mehr gutzumachen wäre. -
Offene Musterverfahren (BFH):
Es gibt bereits ein Verfahren beim Bundesfinanzhof zu einer ähnlichen Rechtsfrage. Wir berufen uns auf dieses Musterverfahren. Warum sollen Sie zahlen, wenn das oberste Gericht die Frage noch gar nicht geklärt hat?
4. ZINSEN & RISIKO
Der Preis der Ruhe: AdV-Zinsen strategisch nutzen.
Die Aussetzung der Vollziehung wirkt wie ein Kredit vom Staat. Sie behalten Ihr Geld vorerst. Aber Vorsicht: Verlieren wir das Hauptverfahren später doch, müssen Sie die Steuern nachzahlen – plus Aussetzungszinsen.
Wir wägen ab. Ist Ihre Liquidität eng? Dann ist die AdV überlebenswichtig. Haben Sie Cash-Reserven? Dann zahlen wir eventuell „unter Vorbehalt“, um Zinsen zu sparen. Wir rechnen das für Sie durch.
- Liquiditätsvorteil: Das Kapital bleibt in Ihrer Firma und kann arbeiten, statt beim Finanzamt zu liegen.
- Verhandlungsmasse: Wenn das Finanzamt das Geld noch nicht hat, ist es oft kompromissbereiter in der „Tatsächlichen Verständigung“, um das Verfahren abzuschließen.
5. Der Weg zum Zahlungsstopp
Antrag beim Finanzamt
Wir stellen den AdV-Antrag direkt bei der Behörde (§ 361 AO). Wir begründen die „ernstlichen Zweifel“ detailliert.
Der Eilantrag
Lehnt das Finanzamt ab (was oft passiert, da sie ungern Fehler zugeben), gehen wir sofort zum Finanzgericht (§ 69 FGO).
Sicherheiten?
In seltenen Fällen verlangt das Amt eine Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) für die AdV. Wir verhandeln, um dies zu vermeiden („Absehen von Sicherheitsleistung“).
6. Häufige Fragen (FAQ)
1. Wie schnell wirkt der Antrag?
Sofort. Sobald der Antrag beim Finanzamt liegt, setzt die Vollstreckungsstelle Maßnahmen in der Regel vorläufig aus („Vollstreckungsaufschub“), bis über den Antrag entschieden ist.
2. Bekomme ich gepfändetes Geld zurück?
Die AdV wirkt nur für die Zukunft. Wurde das Konto schon leergeräumt, ist das Geld erst mal weg. Deshalb: Schnelligkeit ist alles. Wir müssen den Antrag stellen, bevor die Bank überweist.
3. Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann bleibt der Weg zum Finanzgericht. Die Erfolgschancen dort sind oft höher, da Richter objektiver auf den Fall schauen als der Sachbearbeiter, der den Bescheid selbst erlassen hat.
Droht die Kontopfändung? Wir handeln sofort.
Senden Sie uns den Bescheid und die Mahnung. Wir stellen noch heute den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, um Ihre Liquidität zu sichern.