Kanzlei Kesci

Darlehen & Pacht: Rechtssicherheit zwischen Ihnen und Ihrer Firma

Wenn Sie Ihrer GmbH Geld leihen oder Räume vermieten, schaut das Finanzamt genau hin. Ist der Zins marktgerecht? Gibt es Sicherheiten? Hält der Mietvertrag einem Fremdvergleich stand? Wir erstellen wasserdichte Verträge, die steuerlich anerkannt werden und das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ausschließen.

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1. DER FREMDVERGLEICHSGRUNDSATZ

Der Maßstab aller Dinge

Das Steuerrecht unterstellt bei Geschäften zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter oder zwischen Angehörigen immer eine private Motivation. Um diese zu widerlegen, gilt der strenge Fremdvergleich:

 

  • Die Frage: Hätte ein fremder Dritter (z.B. eine Bank oder ein fremder Vermieter) den Vertrag zu exakt diesen Bedingungen auch unterschrieben?

 

  • Das Risiko: Weicht der Zins oder die Miete vom Markt ab, liegt sofort eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor.

Das Rückwirkungsverbot

Auch hier gilt: Verträge müssen im Voraus geschlossen werden. Ein Darlehen, das erst am Jahresende schriftlich fixiert wird, obwohl das Geld schon im Januar floss, ist steuerlich oft nicht rettbar.

2. Warum „Handschlag-Geschäfte“ steuerlich gefährlich sind

Viele Unternehmer denken: „Es ist doch meine Firma, ich brauche keinen Vertrag.“ Falsch.

 

  • Ohne Darlehensvertrag ist die Geldzahlung eine verdeckte Einlage oder vGA.

  • Ohne Pachtvertrag droht die ungewollte Betriebsaufspaltung (eine steuerliche Atombombe).

  • Ohne Sicherheiten wertet das Amt das Darlehen oft als wertlos und versagt die steuerliche Abschreibung bei Verlust.

3. STEUEROPTIMIERUNG DURCH VERTRAGSGESTALTUNG

Bausteine für anerkannte Darlehens- & Pachtverträge.

4. DIE BANK-SIMULATION

Verträge müssen der Realität standhalten. Und gegenüber dem Finanzamt.

Das Finanzamt vergleicht Sie nicht mit einem Freund, sondern mit einer Bank. Unser Ansatz bei der Vertragsgestaltung ist daher die „Bank-Simulation“.

Bevor wir einen Darlehens- oder Pachtvertrag aufsetzen, stellen wir die entscheidenden Fragen:

  • Würde eine Bank der GmbH ohne Sicherheiten Geld leihen? (Wenn nein, müssen wir Sicherheiten stellen).

  • Würde ein fremder Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung verzichten? (Wenn nein, müssen wir abrechnen).

Wir dokumentieren diese Überlegungen schriftlich. Diese Dokumentation ist im Streitfall oft wertvoller als der Vertrag selbst.

  • Margen-Optimierung: Wir reizen den zulässigen Zinskorridor aus, damit Sie Geld steuergünstig aus der GmbH in Ihr Privatvermögen transferieren können.

 

  • Betriebsaufspaltungs-Check: Wir prüfen bei jedem Mietvertrag, ob die gefährliche steuerliche Verstrickung droht, und warnen Sie rechtzeitig.

5. Der Weg zum rechtssicheren Vertrag

Der Markt-Check

Wir ermitteln die aktuellen Konditionen. Was verlangt die Bundesbank? Was ist die ortsübliche Miete (Mietspiegel)? Das ist unsere Basis.

Die Gestaltung

Wir erstellen den Vertrag. Wir integrieren Wertsicherungsklauseln, Sicherheitenbestellungen und definieren klare Laufzeiten.

Die Durchführung

Wir instruieren Sie (und Ihre Buchhaltung), wie der Vertrag gelebt werden muss (z.B. Zinsbuchung zum 31.12.), damit er steuerlich anerkannt bleibt.

6. Häufige Fragen (FAQ)

1. Darf ich meiner GmbH ein zinsloses Darlehen geben?

Zivilrechtlich ja, steuerlich ist es gefährlich. Das Finanzamt wertet den Zinsvorteil als gewinnerhöhende Nutzungseinlage. Zudem müssen Sie das Darlehen in der Bilanz abwerten (Gewinnsteuer!). Wir empfehlen immer einen Mindestzins.

In der Regel nein. Schriftform reicht. Ausnahme: Wenn Sie als Sicherheit eine Grundschuld auf Ihr Privathaus eintragen lassen oder ein „Grundstücksübertragungsversprechen“ abgeben.

Sie liegt vor, wenn eine „sachliche und personelle Verflechtung“ zwischen Besitzunternehmen (Ihnen privat/GbR) und Betriebsunternehmen (GmbH) besteht.

  • Sachlich: Sie vermieten eine „wesentliche Betriebsgrundlage“ (z.B. das Bürogebäude oder Spezialmaschinen) an die GmbH.

  • Personell: Sie beherrschen beide Unternehmen (haben das Sagen).

  • Die Falle: Das Privateigentum wird steuerlich automatisch zum Betriebsvermögen. Endet die Aufspaltung (z.B. durch Verkauf, Wegzug oder Tod), müssen die stillen Reserven der Immobilie sofort voll versteuert werden. Wir gestalten Verträge so, dass diese Folge entweder vermieden oder bewusst gesteuert wird.

Leihen oder Vermieten Sie sicher an Ihre Firma.

Verträge mit sich selbst sind der häufigste Angriffspunkt in der Betriebsprüfung. Senden Sie mir Ihre aktuellen Vereinbarungen zum Check