Kanzlei Kesci

Arbeitsvertrag erstellen und prüfen: Rechtssicher und Fair

Einmal unterschrieben, sind schlechte Klauseln kaum noch zu ändern weder für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Wir prüfen Ihren Entwurf auf „AGB-Rechtswidrigkeit“ und geben Ihnen die Argumente an die Hand, um faire und rechtssichere Bedingungen zu vereinbaren  bevor die Unterschrift gesetzt ist.

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1. DAS KLEINGEDRUCKTE ENTSCHEIDET

Warum das Gehalt nicht alles ist

 

Viele Arbeitnehmer scannen den Vertrag nur nach zwei Zahlen: Gehalt und Urlaubstage. Arbeitgeber wissen das. Deshalb verstecken sich die echten Nachteile oft in den Abschnitten zur Arbeitszeit, zum Arbeitsort oder in den Schlussbestimmungen.

 

  • Die Gefahr: Vage Formulierungen geben dem Arbeitgeber ein weites Direktionsrecht.

 

  • Das Szenario: Plötzlich sollen Sie am anderen Ende von Deutschland arbeiten oder „bei Bedarf“ Überstunden machen, die nicht extra vergütet werden.

 

  • Die Realität: Wer solche Klauseln unterschreibt, liefert sich der Willkür aus. Im Streitfall beruft sich der Chef lächelnd auf „Seite 4, Absatz 3 Ihres Vertrages“.

2. DIE STRENGE AGB-KONTROLLE

Das Gesetz steht auf Ihrer Seite

 

Die gute Nachricht: Arbeitsverträge sind „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB). Das bedeutet, sie unterliegen einer strengen gerichtlichen Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB).

 

  • Der Transparenz-Grundsatz: Eine Klausel muss klar und verständlich sein. Ist sie schwammig („…und ähnliche Tätigkeiten“), ist sie oft unwirksam.

 

  • Das Überraschungsverbot: Versteckte Klauseln an ungewöhnlichen Orten sind ungültig.

3. GESTALTUNG UND FALLSTRICKE

Hier versuchen Arbeitgeber zu sparen – auf Ihre Kosten

Zusatzvereinbarungen

4. VERHANDELN OHNE DEN JOB ZU GEFÄHRDEN

So setzen Sie Änderungen durch, ohne das Jobangebot zu gefährden

Die Sorge „Wenn ich verhandle, nehmen sie den Nächsten“ ist meist unbegründet. Ein Unternehmen, das Sie ausgewählt hat, will Sie. Nutzen Sie diese drei Methoden, um Klauseln zu korrigieren, ohne als „schwierig“ zu gelten.

 

Das „Verständnis“-Framing (Die weiche Klärung): Statt eine Klausel hart abzulehnen („Das unterschreibe ich nicht“), stellen Sie eine naive Verständnisfrage.

  • Das Wording: „Ich lese die Überstundenklausel so, dass sie nur absolute Notfälle betrifft und keine dauerhafte Mehrarbeit. Ist das so korrekt?“

  • Der Effekt: Bestätigt der Arbeitgeber das („Ja, natürlich“), antworten Sie: „Super, dann lassen Sie uns das zur Klarstellung genau so in den Text aufnehmen.“ So fixieren Sie die faire Regelung, ohne Streit anzufangen.

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Der „Branchen-Standard“ (Der Benchmark): Depersonalisieren Sie Ihre Forderung. Es geht nicht darum, was Sie wollen, sondern was im Markt üblich ist.

  • Das Wording: „In unserer Branche und in meinen bisherigen Positionen war eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende Standard. Ich möchte mich hier ungern verschlechtern.“

  • Der Effekt: Gegen „Marktstandards“ lässt sich schwer argumentieren, ohne dass das Unternehmen knauserig oder unprofessionell wirkt. Sie fordern keine Extrawurst, sondern nur Normalität.

 

Das „Motivations“-Argument (Win-Win): Verkaufen Sie die Änderung als Vorteil für Ihre Leistungsfähigkeit.

  • Das Wording: „Damit ich mich voll auf die neuen Projekte konzentrieren kann und flexibel für Sie erreichbar bin, brauche ich Planungssicherheit beim Thema Home-Office. Eine klare Regelung hält mir den Rücken frei.“

  • Der Effekt: Sie verhandeln nicht aus Gier, sondern um optimale Arbeitsbedingungen für Ihre Performance zu schaffen. Das signalisiert Professionalität und Weitsicht.

5. VOM ENTWURF ZUR UNTERSCHRIFT

Sie laden Ihren Vertragsentwurf zur Prüfung hoch oder schildern uns Ihre Anforderungen für eine Neuerstellung. Wir sichten den Umfang und klären Sie vor Mandatsbeginn transparent über das Honorar und die nötigen Schritte auf.

Wir analysieren jede Klausel auf versteckte Risiken (Ampel-Check) oder erstellen ein maßgeschneidertes Vertragswerk nach aktueller Rechtsprechung. Sie erhalten konkrete Formulierungsvorschläge statt unverständlichem Juristen-Deutsch.

Wir munitionieren Sie für die Verhandlung mit der Gegenseite (Shadow-Negotiating) oder liefern Ihnen das finale Dokument als Word-Datei. Ziel ist maximale Rechtssicherheit, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen.

6. Häufige Fragen (Faq)

1. Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Ja, grundsätzlich schon. Aber Sie haben ein massives Beweisproblem, wenn es Streit über Gehalt oder Urlaub gibt. Zudem ist der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederzulegen. Wir raten dringend: Niemals ohne schriftlichen Vertrag kündigen und den neuen Job antreten!

Gesetzlich sind maximal 6 Monate erlaubt. Kürzere Probezeiten (3 Monate) sind verhandelbar, längere sind unwirksam. Wichtig: In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist meist nur 2 Wochen – ohne Angabe von Gründen. Erst nach der Wartezeit von 6 Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz.

Ja, das ist die „sachgrundlose Befristung“ (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Sie ist bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren zulässig. Aber: Das geht nur bei einer Neueinstellung. Waren Sie früher schon einmal bei diesem Arbeitgeber (auch als Praktikant oder Aushilfe), ist eine sachgrundlose Befristung verboten. Wir prüfen Ihre „Vorbeschäftigung“.

Manche Arbeitgeber sichern sich ab: „Tritt der Arbeitnehmer die Stelle nicht an, wird eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt fällig.“ Das soll verhindern, dass Sie abspringen, wenn Sie ein besseres Angebot finden. Solche Klauseln sind zulässig, aber oft zu hoch angesetzt. Wir prüfen, ob die Höhe angemessen ist (max. 1 Monatsgehalt).

Oft steht im Vertrag: „Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.“ Das ist oft schlechter als der Tarifvertrag (IG Metall, ver.di etc.). Ob ein Tarifvertrag gilt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und Sie in der Gewerkschaft sind – oder ob der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag „in Bezug genommen“ wurde. Wir prüfen, ob Ihnen tarifliche Vorteile (mehr Urlaub, höheres Gehalt) vorenthalten werden.

Der Arbeitsvertrag ist das Fundament eines Arbeitsverhältnisses.

Bauen Sie nicht auf Sand. Lassen Sie den Entwurf erstellen oder überprüfen, bevor Sie sich binden.

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