Anwalt für Arbeitsrecht in Regensburg: Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag prüfen lassen
Rechtsanwalt Kesci in Regensburg berät und vertritt Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Konflikten. Im Mittelpunkt stehen Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitsvertrag, Vergütung, Arbeitszeugnis und betriebliche Umstrukturierung.
Wer eine Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, sollte Fristen, Risiken und Verhandlungsspielräume früh prüfen lassen. Rechtsanwalt Kesci bewertet die rechtliche Ausgangslage, entwickelt eine Strategie und vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Regensburg.
Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch – für Mandanten aus Regensburg, dem Landkreis Regensburg und der Oberpfalz.

RA Bünyamin Kesci
Kanzlei Kesci · Arbeitsrecht · Regensburg
Deutsch / Englisch / Türkisch
Arbeitsrecht in Regensburg: Wobei wir Sie unterstützen
Kanzlei Kesci berät Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Regensburg bei arbeitsrechtlichen Konflikten – von der Kündigung bis zur Vertragsgestaltung und Umstrukturierung.
Kündigung & Kündigungsschutzklage
- Kündigungsgrund & Drei-Wochen-Frist
- Betriebsratsanhörung & Sozialauswahl
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Regensburg
Aufhebungsvertrag & Abfindung
- Abfindungshöhe & Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Freistellung, Zeugnis & Beendigungsdatum
- Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen
Vergütung & Bonus
- Gehalt, Bonus & Tantiemen
- Zielvereinbarung & variable Vergütung
- Offene Ansprüche nach Kündigung
Arbeitsvertrag & Vertragsgestaltung
- Kündigungsfristen & Befristung
- Probezeit, Home-Office & Arbeitsort
- Vergütungsklauseln & Ausschlussfristen
Geschäftsführer & Führungskräfte
- Dienstvertrag & Abberufung
- Abfindung, Freistellung & Bonusansprüche
- Trennung, Haftung & Aufhebungsvertrag
Wettbewerbsverbot
- Wirksamkeit nachvertraglicher Verbote
- Karenzentschädigung & Kundenschutz
- Wettbewerbsverbot nach Kündigung
Betriebsrat
- Betriebsratsanhörung bei Kündigung
- Betriebsvereinbarung & Einigungsstelle
- Betriebsverfassungsrechtliche Konflikte
Betriebliche Umstrukturierung
- Personalabbau & betriebsbedingte Kündigung
- Sozialauswahl, Sozialplan & Interessenausgleich
- Abfindung bei Betriebsänderung
Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellung & DRV-Verfahren
- Beitragsnachforderungen & Haftungsrisiken
- Freelancer und freie Mitarbeiter prüfen
Kündigung und Kündigungsschutzklage in Regensburg
Nicht jede Kündigung ist arbeitsrechtlich wirksam. In der Praxis kommt es häufig auf Details an: Wann ist die Kündigung zugegangen? Wurde die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beachtet? Gibt es einen tragfähigen Kündigungsgrund? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört oder ist bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl fehlerhaft?
Typische Konstellation: Ein Arbeitnehmer erhält nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit eine betriebsbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber verweist auf eine Umstrukturierung. Bei der Prüfung kann sich jedoch zeigen, dass vergleichbare Arbeitnehmer nicht berücksichtigt wurden, Unterhaltspflichten fehlen oder der Betriebsrat nur unvollständig informiert wurde. Solche Punkte können für eine Kündigungsschutzklage, eine Abfindungsverhandlung oder eine Weiterbeschäftigung entscheidend sein.
Die Kanzlei Kesci prüft Kündigungen für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Regensburg. Rechtsanwalt Kesci entwickelt eine Strategie für die außergerichtliche Verhandlung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Regensburg – mit Blick auf Fristen, Prozessrisiken, Abfindung, Freistellung, Arbeitszeugnis und offene Vergütungsansprüche.
Was bei einer Kündigung wichtig ist
- Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
- Kündigungsgrund und Form der Kündigung
- Betriebsratsanhörung und Sozialauswahl
- Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung
- Strategie vor dem Arbeitsgericht Regensburg
Aufhebungsvertrag und Abfindung prüfen lassen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung. Das kann sinnvoll sein, birgt aber erhebliche Risiken: Die Abfindungshöhe, das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütung, Bonusansprüche, das Arbeitszeugnis und mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld sollten vor der Unterschrift genau geprüft werden.
Typische Konstellation: Ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit kurzer Bedenkzeit und einer angebotenen Abfindung. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot fair. Bei der Prüfung kann sich jedoch zeigen, dass die Kündigungsfrist nicht ausreichend berücksichtigt wurde, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen kann oder wichtige Regelungen zu Freistellung, Zeugnis, Urlaub, Bonus und Restvergütung fehlen.
Die Kanzlei Kesci prüft Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Regensburg. Ziel ist eine rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Lösung – bevor unterschrieben wird. Je nach Ausgangslage können Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnisformulierung und weitere Ansprüche nachverhandelt werden.
Was vor der Unterschrift geprüft wird
- Abfindungshöhe und Verhandlungsspielraum
- Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld
- Beendigungsdatum und Kündigungsfrist
- Freistellung, Urlaub und offene Vergütung
- Arbeitszeugnis, Bonus und Tantiemen
- Strategie vor Annahme oder Ablehnung
Vergütung, Bonus und Tantiemen arbeitsrechtlich prüfen
Streit über Vergütung entsteht häufig nicht nur beim laufenden Gehalt, sondern auch bei Bonuszahlungen, Tantiemen, Zielvereinbarungen, Provisionen oder variabler Vergütung. Besonders nach einer Kündigung stellt sich oft die Frage, ob Ansprüche anteilig bestehen bleiben oder ob der Arbeitgeber Zahlungen verweigern darf.
Typische Konstellation: Eine Führungskraft oder ein Arbeitnehmer erhält nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Bonus. Der Arbeitgeber verweist auf eine Stichtagsklausel, eine fehlende Zielerreichung oder eine angeblich freiwillige Leistung. Bei der Prüfung kann sich jedoch zeigen, dass Ziele nicht rechtzeitig vereinbart wurden, Klauseln unwirksam formuliert sind oder die variable Vergütung nach Treu und Glauben trotzdem geschuldet sein kann.
Die Kanzlei Kesci prüft Vergütungsansprüche für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Regensburg. Im Mittelpunkt stehen die vertragliche Grundlage, Zielvereinbarungen, Abrechnungen, Ausschlussfristen und die Frage, wie offene Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden können.
Was bei Vergütung und Bonus geprüft wird
- Gehalt, Bonus, Tantiemen und Provisionen
- Zielvereinbarung und Zielerreichung
- Variable Vergütung nach Kündigung
- Stichtagsklauseln und Freiwilligkeitsvorbehalte
- Ausschlussfristen und Verjährung
- Durchsetzung offener Vergütungsansprüche
Arbeitsvertrag und Vertragsgestaltung rechtssicher prüfen und erstellen
Arbeitsverträge regeln weit mehr als Beginn, Arbeitszeit und Gehalt. Häufig entscheiden einzelne Klauseln darüber, welche Kündigungsfristen gelten, ob eine Befristung wirksam ist, wann Ansprüche verfallen, wie Überstunden vergütet werden und welche Regelungen zu Home-Office, Arbeitsort, Bonus oder Nebentätigkeit gelten.
Typische Konstellation: Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn einer neuen Stelle einen Arbeitsvertrag mit Befristung, Probezeit, Ausschlussfristen und einer pauschalen Überstundenregelung. Auf den ersten Blick wirkt der Vertrag üblich. Bei der Prüfung kann sich jedoch zeigen, dass Fristen unklar formuliert sind, Vergütungsbestandteile fehlen oder einzelne Klauseln später erhebliche Nachteile auslösen können.
Die Kanzlei Kesci prüft und gestaltet Arbeitsverträge für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Regensburg. Ziel ist eine klare vertragliche Grundlage, die Rechte und Pflichten verständlich regelt und spätere Konflikte über Vergütung, Kündigung, Befristung oder Vertragsänderungen möglichst vermeidet.
Was bei Arbeitsverträgen geprüft wird
- Kündigungsfristen, Probezeit und Befristung
- Vergütung, Bonus und Überstundenregelungen
- Ausschlussfristen und Vertragsstrafen
- Home-Office, Arbeitsort und Versetzung
- Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbote
- Änderungsvertrag und Vertragsnachtrag
Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht
1. Kündigung erhalten: Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung läuft in der Regel eine Frist von drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, kann eine eigentlich angreifbare Kündigung rechtlich schwerer durchsetzbar werden. Deshalb sollte früh geprüft werden, wann die Kündigung zugegangen ist, ob ein Kündigungsgrund besteht und ob formale Fehler vorliegen.
2. Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht bei einer Kündigung meistens nicht. In vielen Fällen entsteht eine Abfindung durch Verhandlung, einen gerichtlichen Vergleich oder eine besondere vertragliche oder gesetzliche Grundlage. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Risiken des Arbeitgebers und die wirtschaftliche Verhandlungsposition. Deshalb sollte geprüft werden, ob Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl oder Fristen angreifbar sind.
3. Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Mit der Unterschrift wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wichtig sind Abfindungshöhe, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, offene Vergütung, Bonusansprüche, Arbeitszeugnis und mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld. Vor der Unterzeichnung sollte geprüft werden, ob das Angebot wirtschaftlich angemessen ist und ob bessere Bedingungen verhandelt werden können.
4. Kann eine Kündigung wegen Krankheit wirksam sein?
Eine Kündigung wegen Krankheit kann unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein, ist aber häufig prüfungsbedürftig. Entscheidend sind unter anderem Dauer und Häufigkeit der Erkrankungen, eine negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung. Außerdem kann relevant sein, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde. Arbeitnehmer sollten eine krankheitsbedingte Kündigung daher nicht ungeprüft hinnehmen.
5. Was prüft ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung werden unter anderem Zugang, Frist, Kündigungsgrund, Schriftform, Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl und möglicher Sonderkündigungsschutz geprüft. Je nach Fall geht es auch um Abmahnungen, Freistellung, Arbeitszeugnis, offene Vergütung und Abfindung. Ziel ist eine realistische Einschätzung, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Strategie außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht Regensburg verfolgt werden sollte.
6. Wer zahlt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst. Das gilt unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Deshalb ist es wichtig, Kostenrisiko, Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe und wirtschaftliches Ziel früh zu besprechen. Gerade bei Kündigung, Abfindung oder offenen Vergütungsansprüchen sollte vorab geprüft werden, ob sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt.
7. Hilft die Kanzlei Kesci auch bei Bonus, Gehalt und offener Vergütung?
Ja. Im Arbeitsrecht geht es nicht nur um Kündigung oder Aufhebungsvertrag, sondern häufig auch um Geldansprüche. Dazu gehören Gehalt, Bonus, Tantiemen, Provisionen, Zielvereinbarungen, Überstundenvergütung und variable Vergütung nach einer Kündigung. Geprüft werden die vertragliche Grundlage, Abrechnungen, Ausschlussfristen und die Frage, ob Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden können.
8. Vertritt die Kanzlei Kesci Mandanten vor dem Arbeitsgericht Regensburg?
Die Kanzlei Kesci vertritt Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber aus Regensburg, dem Landkreis Regensburg und der Oberpfalz außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Regensburg. Je nach Fall geht es um Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis, Vergütung, Arbeitsvertrag oder betriebliche Umstrukturierung. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich.
Arbeitsrechtliches Anliegen prüfen lassen
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Die Kanzlei Kesci prüft Ihre Situation im Arbeitsrecht und zeigt Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte auf.