Kanzlei Kesci

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg: Abfindung, Kündigung & Vertragsgestaltung

Im Arbeitsrecht geht es um Ihre wirtschaftliche Existenz – ob als Arbeitnehmer, Führungskraft oder Unternehmen. Bei einer Kündigung tickt die Uhr: Sie haben exakt 3 Wochen Zeit zu handeln. Wir vertreten Sie in Regensburg und bundesweit mit prozessualer Härte, verhandeln maximale Abfindungen und sichern Unternehmen rechtlich ab. Gehen Sie kein Risiko ein. Kontaktieren Sie uns gleich.

Arbeitsrecht Regensburg: Unsere Kernkompetenzen bei Kündigung & Verträgen

Ob es um die Abwehr einer Kündigung, die Verhandlung einer maximalen Abfindung geht: Wir kennen beide Seiten des Verhandlungstisches. Entdecken Sie hier unsere juristische Präzisionsarbeit im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, mit der wir Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent durchsetzen.

Kündigung und/oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Gehen Sie kein Risiko ein. Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen, bevor Fakten geschaffen werden. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Klärung Ihrer Erfolgsaussichten.

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Arbeitsrecht 360°: Strategische Lösungen für komplexe Konfliktlagen

Das moderne Arbeitsrecht ist kein statisches Regelwerk, sondern ein dynamisches Spielfeld, auf dem wirtschaftliche Interessen und sozialer Schutz aufeinandertreffen. Ob bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchsetzung von Kündigungen oder der Verhandlung von Abfindungen: Wir verstehen die Motivation der Gegenseite genau, weil wir alle Perspektiven kennen.

Unser Ansatz: Erst die Strategie, dann der Prozess. Gerichtsverfahren binden Ressourcen und schaffen Unsicherheit. Unser primäres Ziel ist daher die außergerichtliche, geräuschlose Konfliktlösung. Doch wenn eine Einigung nicht möglich ist, führen wir Ihren Prozess mit der notwendigen Härte und fachlichen Expertise zum Erfolg.

Häufig gestellte Fragen - FAQs

1. Kündigung erhalten: Wie lange habe ich Zeit für rechtliche Schritte?

Ihnen bleiben exakt 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Das ist die wichtigste Frist im Arbeitsrecht (§ 4 KSchG). Reichen wir innerhalb dieser 21 Tage keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, wird die Kündigung automatisch rechtswirksam – selbst wenn sie völlig unberechtigt war! Auch Ihr Verhandlungsspielraum für eine Abfindung sinkt dann auf null. Handeln Sie daher sofort und kontaktieren Sie uns für eine schnelle Ersteinschätzung

Nein. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen generellen, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung ist fast immer das Ergebnis harter Verhandlungen. Das Prinzip lautet: Wir greifen die Kündigung juristisch an und zeigen dem Arbeitgeber sein Prozessrisiko auf. Um dieses Risiko (und eine drohende Weiterbeschäftigung) abzuwenden, „kauft“ sich der Arbeitgeber durch die Zahlung der Abfindung frei. Mit unserer Erfahrung maximieren wir hier Ihren Auszahlungsbetrag.

Auf gar keinen Fall sofort! Ein Aufhebungsvertrag wird oft mit zeitlichem Druck präsentiert („Dieses Angebot gilt nur bis morgen“). Wenn Sie vorschnell unterschreiben, droht Ihnen in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I) durch die Agentur für Arbeit, da Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Lassen Sie den Vertrag zwingend von uns prüfen. Wir verhandeln Fallstricke heraus, umgehen die Sperrzeit und optimieren Faktoren wie Freistellung, Zeugnisnote und die Abfindungssumme.

Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit (§ 12a ArbGG): Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert. Das schützt Sie davor, die Anwälte der Gegenseite zahlen zu müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Baustein Arbeitsrecht) haben, übernimmt diese in der Regel die gesamten Kosten für unsere Beauftragung. Wir übernehmen für Sie kostenfrei die komplette Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich möglich, aber die Hürden der Arbeitsgerichte sind extrem hoch. Der Arbeitgeber muss unter anderem eine negative Gesundheitsprognose beweisen und nachweisen, dass die wirtschaftliche Belastung für den Betrieb unzumutbar ist. Zudem scheitern die meisten Kündigungen bereits an einem fehlenden oder fehlerhaft durchgeführten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren). Wir prüfen diese strengen formellen Voraussetzungen für Sie auf das Genaueste.

Keine Fristen verstreichen lassen – Handeln Sie jetzt.

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Aktuelles im Arbeitsrecht

Urlaubsverfall & Hinweispflicht

Urlaub verfällt nicht mehr automatisch zum Jahresende. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter explizit auffordern, Urlaub zu nehmen. Fehlt dieser Nachweis, summieren sich Ansprüche über Jahre auf.

Zeiterfassung & Mobile Arbeit

Das „Stechuhr-Urteil“ des BAG hat die Vertrauensarbeitszeit faktisch beendet. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit lückenlos dokumentieren – auch im Home Office. Hier erfahren Sie, wie Sie moderne Arbeitsmodelle rechtssicher gestalten.

BEM-Verfahren als Fallstrick

Die krankheitsbedingte Kündigung scheitert vor Gericht meist nicht am Grund, sondern am Verfahren. Ein fehlerhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) macht die Kündigung oft per se unwirksam. Lesen Sie hier den Ablauf eines rechtssicheren BEMs.