Kündigungsschutzklage: Weiterbeschäftigung oder hohe Abfindung
Eine Kündigung ist der erste Schritt des Arbeitgebers, nicht das letzte Wort. Doch wer jetzt den Kopf in den Sand steckt, verliert alles.
Wir nutzen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Risiko des „Annahmeverzugs“, um Ihre Verhandlungsposition massiv zu stärken. Das Ziel: Entweder den Arbeitsplatz retten oder den „Preis“ für Ihren Abschied (die Abfindung) in die Höhe treiben.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
1. Sofort-Maßnahmen: Die 3 tödlichen Fristen
Die 3-Wochen-Frist (Klagefrist)
Das ist die wichtigste Deadline im deutschen Arbeitsrecht (§ 4 KSchG).
Die Realität: Sie haben exakt 3 Wochen Zeit, ab Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Das Risiko: Verstreicht dieser Termin, wird die Kündigung automatisch wirksam – egal, wie falsch, ungerecht oder sozialwidrig sie eigentlich war.
Die Konsequenz: Wer die Frist verpasst, verliert seinen Arbeitsplatz und jeglichen Anspruch auf eine Abfindung. Der Hebel ist weg.
Die Kündigungsfrist (Lohnanspruch)
Oft beenden Arbeitgeber das Verhältnis „zum nächstmöglichen Termin“, verrechnen sich dabei aber oder ignorieren vertragliche Verlängerungen.
Der Check: Gilt für Sie die gesetzliche Frist (§ 622 BGB), eine verlängerte Frist aus dem Tarifvertrag oder eine einzelvertragliche Regelung?
Der Gewinn: Eine falsche Fristberechnung macht die Kündigung zwar nicht unwirksam, schiebt das Ende aber nach hinten. Das bedeutet für Sie oft einen kompletten Monatslohn mehr – ohne dass Sie dafür noch arbeiten müssen, wenn Sie freigestellt sind.
Die 3-Tage-Frist (Agentur für Arbeit)
Viele vergessen im Ärger über den Chef das Amt. Das kostet bares Geld.
Die Pflicht: Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit „arbeitsuchend“ melden (telefonisch oder online).
Die Sperrzeit-Falle: Melden Sie sich zu spät, verhängt das Amt eine „Sperrzeit“. Das bedeutet: Sie bekommen in der ersten Zeit kein Arbeitslosengeld. Wir verhindern, dass Ihnen diese Liquidität fehlt.
2. Der Hebel der Klage
Warum wir klagen, auch wenn Sie gar nicht bleiben wollen
Das Kündigungsschutzgesetz ist Ihr schärfstes Schwert. Viele Mandanten sagen: „Ich will dort gar nicht mehr arbeiten, das Vertrauen ist weg.“ Warum klagen wir trotzdem auf „Weiterbeschäftigung“?
Der Effekt: Eine Kündigungsschutzklage setzt den Arbeitgeber unter massiven wirtschaftlichen Druck. Er will Planungssicherheit, wir nehmen sie ihm.
Das Ziel: Wir machen dem Arbeitgeber klar, dass die Trennung für ihn teuer und unsicher wird, wenn er nicht zahlt.
Die Währung: Wir tauschen Ihren Kündigungsschutz gegen eine maximale Abfindung. Je wackeliger die Kündigungsgründe vor Gericht wirken, desto höher ist die Summe, die der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen, um das Risiko loszuwerden.
3. Gestaltung und Fallstricke
Vorsicht vor schnellen Unterschriften: Hier lauern die teuren Fehler
-
Die "schnelle" Abwicklung (Verzichtserklärung):
Oft wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten mit dem Argument: "Weniger Stress, gutes Zeugnis." Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Sie verzichten damit oft unwiderruflich auf die Kündigungsschutzklage und riskieren fast immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen), da Sie die Arbeitslosigkeit "selbst herbeigeführt" haben. -
Formfehler nutzen (Ihr Ass im Ärmel):
Viele Kündigungen sind formal unwirksam. Wurde der Betriebsrat korrekt angehört (§ 102 BetrVG)? Hat der richtige Vorgesetzte im Original unterschrieben (kein Fax/Mail)? Ein einziger Formfehler macht die Kündigung unwirksam. Wir nutzen diese Fehler nicht für Ihre Rückkehr, sondern um die Abfindungssumme drastisch zu erhöhen. -
Die versteckte "Ausgleichsquittung" (Der Bonus-Killer):
Vorsicht vor dem Satz "Mit Unterzeichnung sind alle gegenseitigen Ansprüche erledigt" in Empfangsbekenntnissen. Unterschreiben Sie das, verzichten Sie oft unwissentlich auf noch offene Provisionen, Jahresboni oder die Auszahlung hunderter Überstunden. Wir streichen diese Klauseln konsequent, damit Sie Ihr volles Geld erhalten. -
Das "Turboklausel"-Risiko (Die Steuerfalle):
Wenn Sie früher gehen dürfen als vereinbart ("Sprinterklausel") und das gesparte Gehalt obendrauf bekommen, muss dies sauber formuliert sein. Sonst gilt die Zahlung als normaler Lohn, nicht als Abfindung. Die Folge: Die steuergünstige "Fünftelregelung" greift nicht mehr und Sie zahlen den Spitzensteuersatz. Wir sichern Ihren Netto-Vorteil vertraglich ab.
4. Das "Annahmeverzugs-Risiko"
Unsere Strategie für maximale Summen
Ähnlich wie bei der steuerlichen Gestaltung nutzen wir hier einen strategischen Hebel, um das Ergebnis zu maximieren: Das Risiko der Lohnnachzahlung.
Das Szenario: Der Prozess zieht sich über Monate (oft 6 bis 12 Monate durch mehrere Instanzen).
Der Druckpunkt: Verliert der Arbeitgeber den Prozess nach einem Jahr, muss er Sie nicht nur wieder einstellen, sondern den Lohn für das gesamte Jahr nachzahlen (Annahmeverzug) – obwohl Sie nicht gearbeitet haben.
Der Effekt: Dieses finanzielle Risiko ist für die meisten Unternehmen untragbar. Um dieses Risiko auszuschließen, sind Arbeitgeber im „Gütetermin“ bereit, hohe Abfindungen zu zahlen. Wir verkaufen dem Arbeitgeber quasi seine Sicherheit.
5. Der Weg zu Ihrem Recht: ERST PRÜFEN, DANN HANDELN
Die Erfolgsaussichten: Gilt das Kündigungsschutzgesetz überhaupt? (Betriebsgröße, Wartezeit).
Liegt ein Kündigungsgrund vor?
Die Kalkulation: Wir berechnen Ihre potenzielle Regelabfindung (0,5 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) und definieren das strategische Ziel darüber hinaus.
Der Prozess: Ziel ist meist eine schnelle Einigung im ersten Termin (Gütetermin), um Ihnen monatelange Unsicherheit zu ersparen – aber zu Ihren Konditionen.
6. Häufige Fragen (Faq)
1. Was kostet mich die Klage?
Im Arbeitsgerichtsprozess der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal wer gewinnt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann übernimmt diese in der Regel alles. Ohne Versicherung klären wir vorab transparent das Kostenrisiko.
2. Muss ich vor Gericht erscheinen?
Nein. In den allermeisten Fällen müssen Sie nicht selbst vor Gericht erscheinen. Wir vertreten Ihre Interessen im Termin, verhandeln für Sie und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich emotional nicht belasten müssen. Ihre Anwesenheit ist nur in seltenen Ausnahmefällen auf direkte Anordnung des Richters nötig.
3. Darf ich während der Klage einen neuen Job suchen?
Ja, absolut. Das verbessert sogar Ihre Verhandlungsposition („Ich bin nicht verzweifelt“). Finden Sie einen neuen Job, wandelt sich unser Ziel oft rein in die Maximierung der Abfindung für den alten Job.
4. Wie hoch ist die Abfindung normalerweise?
Die Faustformel der Gerichte („Regelabfindung“) liegt bei 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur die Basis. Je größer die rechtlichen Fehler des Arbeitgebers und je höher das Annahmeverzugs-Risiko, desto höher treiben wir den Faktor – oft auf 1,0 oder mehr.
5. Was passiert mit meinem Resturlaub und Überstunden?
Diese verfallen durch die Kündigung nicht. Der Arbeitgeber muss Sie entweder unter Fortzahlung der Bezüge freistellen, um den Urlaub „in natura“ zu gewähren, oder er muss ihn am Ende auszahlen (Urlaubsabgeltung). Wir sorgen dafür, dass diese Summen zusätzlich zur Abfindung fließen und nicht verrechnet werden.
Verschenken Sie keine Ansprüche durch Zögern.
Jeder Tag zählt. Ein Verstreichen der 3-Wochen-Frist kostet Sie oft Tausende Euro an Abfindung. Senden Sie mir die Kündigung sofort zur Prüfung.