Eheverträge & Güterstand: Schutz für Unternehmen und Vermögen
Ohne Ehevertrag leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall bedeutet das oft: Die Hälfte des Firmenwertzuwachses muss in bar ausgezahlt werden. Das zwingt gesunde Unternehmen in den Verkauf. Wir gestalten die „Modifizierte Zugewinngemeinschaft“, die Ihr Lebenswerk schützt und trotzdem steuerliche Vorteile im Erbfall sichert.
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1. WENN DIE SCHEIDUNG DIE FIRMA KOSTET
Der Automatismus: Zugewinngemeinschaft
Wer heiratet und nichts regelt, lebt im gesetzlichen Güterstand.
Das Prinzip: Alles, was während der Ehe an Vermögen hinzukommt (Zugewinn), wird bei Scheidung geteilt.
Die Gefahr für Unternehmer: Ist Ihre Firma bei der Hochzeit 1 Mio. € wert und bei der Scheidung 5 Mio. €, müssen Sie 2 Mio. € in bar an den Ex-Partner auszahlen.
Die Folge: Da das Geld in der Firma (Maschinen, Lager) steckt und nicht auf dem Konto liegt, muss die Firma oft verkauft oder hoch verschuldet werden.
Die Steuer-Falle: Der teure Weg zum Netto
Das vielleicht größte übersehene Risiko: Die Ausgleichszahlung an den Ex-Partner ist eine private Schuld. Sie müssen diese aus versteuertem Geld bezahlen.
Die Rechnung: Wenn Sie dem Ex-Partner 500.000 € schulden, können Sie nicht einfach 500.000 € aus der GmbH überweisen.
Die Steuerlast: Um 500.000 € netto auf Ihr Privatkonto zu bekommen, müssen Sie (je nach Steuersatz) oft ca. 900.000 € bis 1.000.000 € aus der GmbH ausschütten (Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer).
Das Ergebnis: Die Scheidung kostet die Firma nicht nur die Abfindung, sondern fast das Doppelte an Liquidität durch die ausgelöste Steuerlawine.
2. WARUM „GÜTERTRENNUNG“ OFT FALSCH IST
Viele Unternehmer eilen vorschnell zum Notar und vereinbaren pauschale „Gütertrennung“. Ein teurer steuerlicher Fehler.
Im Todesfall: Bei der strikten Gütertrennung verliert der überlebende Ehepartner den Anspruch auf den steuerfreien Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG). Er zahlt unnötig viel Erbschaftsteuer.
Die Lösung: Wir vereinbaren die „Modifizierte Zugewinngemeinschaft“. Sie wirkt bei Scheidung wie eine Gütertrennung (Schutz der Firma), aber im Todesfall wie eine Zugewinngemeinschaft (Steuervorteil). Das Beste aus beiden Welten
3. STEUEROPTIMIERUNG DURCH VERTRAGSGESTALTUNG
Sicherheitsmechanismen für Ihre Ehe & Firma.
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Die Modifizierte Zugewinngemeinschaft:
Der Königsweg für Unternehmer. Wir schließen den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung aus. Im Todesfall bleibt er bestehen. Das sichert die Firma vor Auszahlungspflichten und den Partner vor der Erbschaftsteuer. -
Die Herausnahme der Firma (Gegenstandsbeschränkung):
Sie wollen den Zugewinn nicht komplett ausschließen? Wir definieren das Betriebsvermögen als „Privilegiertes Vermögen“. Das bedeutet: Das Haus und Barvermögen werden geteilt, aber die Firma wird bei der Berechnung des Zugewinns komplett ignoriert (Wert = 0). -
Bewertungs-Regeln:
Wie viel ist die Firma wert? Hierüber wird jahrelang gestritten. Wir legen im Ehevertrag bereits eine Bewertungsmethode fest (z.B. Ertragswert nach IDW S1 oder Substanzwert). Das verhindert teure Gutachterschlachten im Rosenkrieg. -
Die Güterstandsschaukel:
Sie haben keine Gütertrennung und wollen Vermögen steuerfrei auf den Partner übertragen (z.B. das Haus)? Wir beenden die Zugewinngemeinschaft vertraglich, rechnen den Zugewinn aus und zahlen diesen nicht in bar, sondern durch Übertragung des Hauses. Dieser Vorgang ist komplett steuerfrei (§ 5 ErbStG) und löst keine Schenkungsteuer aus! -
Rückforderungsklauseln bei Schenkungen:
Sie schenken dem Partner Anteile an der Firma. Was passiert bei Scheidung? Ohne Vertrag ist der Anteil weg. Wir bauen „Ehebedingte Rückforderungsklauseln“ ein. Bei Scheidung fällt der Anteil automatisch an Sie zurück. -
Ehen mit Auslandsbezug:
Sie heiraten im Ausland oder ziehen weg (Mallorca/Dubai)? Welches Recht gilt? Wir führen eine Rechtswahl zum deutschen Recht durch. Sonst gilt plötzlich ausländisches Güterrecht, das Firmenaufspaltungen vorsieht, die Sie nie wollten.
4. dIE GÜTERSTANDSSCHAUKEL
Vermögen verschieben ohne Schenkungsteuer
Viele Unternehmer wissen nicht, dass der Güterstand ein mächtiges Werkzeug zur Steueroptimierung ist – auch während einer glücklichen Ehe.
Mit der Güterstandsschaukel können wir riesige Vermögenswerte steuerfrei auf den Ehepartner übertragen, weit über den Freibetrag von 500.000 € hinaus.
Wie es funktioniert:
Wir wechseln beim Notar von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung.
Der entstandene Zugewinn wird berechnet. Das ist eine „echte Schuld“.
Diese Schuld begleichen Sie nicht mit Geld, sondern mit Immobilien oder Firmenanteilen.
Der Clou: Diese Übertragung ist keine Schenkung, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Forderung. Sie ist steuerfrei.
Danach wechseln wir (auf Wunsch) wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft.
- Liquiditätsschonend: Sie begleichen die Schuld mit Sachwerten, müssen also kein Bargeld anfassen.
Asset Protection: Sie übertragen das Wohnhaus auf den Partner, der nicht haftet. Geht Ihre Firma in die Insolvenz, ist das Haus sicher.
5. Vom Tabu-Thema zur gemeinsamen Sicherheit
Die Bewertung
Wie viel ist Ihre Firma wert? Wie hoch wäre der Ausgleichsanspruch heute? Wir machen den Kassensturz
Das faire Konzept
Ein Ehevertrag hält nur, wenn er fair ist. Benachteiligt er einen Partner „krass einseitig“, kippt ihn der Richter später (§ 138 BGB). Wir gestalten rechtssicher und ausgewogen.
Die Beurkundung
Eheverträge müssen zwingend zum Notar (§ 1410 BGB). Wir liefern den Entwurf, erklären ihn beiden Partnern (Mediations-Ansatz) und begleiten den Termin.
6. Häufige Fragen (FAQ)
1. Ist ein Ehevertrag unromantisch?
Nein, er ist verantwortungsvoll. Wer ein Unternehmen führt, haftet für Arbeitsplätze. Ein „Rosenkrieg“, der die Firma liquidiert, ist unverantwortlich gegenüber Mitarbeitern und Familie. Wir sehen den Vertrag als „Airbag“: Man hofft, ihn nie zu brauchen, aber er rettet Leben.
2. Kann ich den Vertrag auch nach der Hochzeit schließen?
Ja, jederzeit. Die meisten unserer Mandanten kommen erst Jahre nach der Hochzeit, wenn das Vermögen gewachsen ist. Das ist oft sogar besser, weil man dann konkret weiß, worüber man redet.
3. Warum reicht die Gütertrennung nicht?
Weil sie steuerlich teuer ist. Stirbt ein Partner, beträgt der steuerfreie Erbteil in der Gütertrennung oft weniger. In der Zugewinngemeinschaft bleibt der Zugewinn komplett steuerfrei (§ 5 ErbStG). Wer Gütertrennung hat, verschenkt dieses Privileg.
Schützen Sie Ihr Lebenswerk.
Eine Scheidung ist schmerzhaft genug. Lassen Sie nicht zu, dass sie auch Ihr Unternehmen zerstört. Sorgen Sie in guten Zeiten vor.