Kanzlei Kesci

Geschäftsführer-Verträge: Steuersicherheit für den Chef

Der Anstellungsvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist kein normaler Arbeitsvertrag. Er steht unter ständiger Beobachtung des Finanzamts (Fremdvergleich). Wir gestalten Verträge, die vGA-Risiken vermeiden, Tantiemen steuerfest regeln und Ihren Sozialversicherungsstatus klären – bevor der Prüfer kommt.

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1. DAS RISIKO: DER UNSICHTBARE DRITTE AM TISCH

Der Fremdvergleichsgrundsatz

Anders als bei normalen Angestellten darf eine GmbH ihrem Chef nicht einfach zahlen, was sie will. Das Finanzamt prüft bei jeder Betriebsprüfung: „Hätte ein fremder Dritter diesen Vertrag auch so bekommen?“

  • Das Risiko: Ist das Gehalt zu hoch, die Tantieme zu aggressiv oder der Dienstwagen zu teuer, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Das führt zu massiven Steuernachzahlungen auf Firmen- und Privatebene.

Das Rückwirkungsverbot

Das gefährlichste Prinzip für beherrschende Gesellschafter:

  • Die Regel: Alles, was nicht im Voraus schriftlich und zivilrechtlich wirksam vereinbart wurde, gilt steuerlich nicht.

  • Die Konsequenz: Ein Handschlag oder eine nachträgliche Bonus-Vereinbarung im Dezember ist steuerlich wertlos. Wir sorgen für rechtzeitige, schriftliche Fixierung.

2. WARUM STANDARD-VORLAGEN VERSAGEN

Ein Muster-Vertrag aus dem Internet regelt meist nur Urlaub und Kündigung. Er ignoriert die steuerlichen Sprengfallen der Organstellung:

  • Er regelt oft nicht die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB).

  • Er enthält keine Tantieme-Deckelung (75/25-Regel).

  • Er klärt nicht den Status (Sozialversicherungspflicht vs. Befreiung).

3. STEUEROPTIMIERUNG DURCH VERTRAGSGESTALTUNG

Der Vertrag allein reicht nicht. Der Beschluss ist der Schlüssel.

4. VERTRAG TRIFFT BESCHLUSS

Der Vertrag allein reicht nicht. Der Beschluss ist der Schlüssel.

Ein perfekter Vertrag ist steuerlich wertlos, wenn er nicht durch ein ordnungsgemäßes Protokoll der Gesellschafterversammlung gedeckt ist.

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer gilt: Das für den Vertrag zuständige Organ ist nicht die Geschäftsführung, sondern die Gesellschafterversammlung. Unterschreiben Sie Ihren eigenen Vertrag ohne vorherigen Gesellschafterbeschluss, ist er formell unwirksam. Das Finanzamt verwirft ihn sofort.

Unser Ansatz: Wir liefern Ihnen nicht nur den Vertragstext, sondern immer das passende Beschluss-Muster dazu. Wir synchronisieren Datum und Inhalt, damit die „formellen Mängel“ keine Chance haben.

  • Formwirksamkeit: Wir stellen sicher, dass das richtige Organ (Gesellschafterversammlung) gehandelt hat – die Basis für steuerliche Anerkennung.
  • Rückwirkungs-Schutz: Wir datieren Beschluss und Vertrag so, dass das Rückwirkungsverbot nicht verletzt wird.

5. Der Weg zum rechtssicheren Vertrag

Die Status-Analyse

Wollen Sie Sozialversicherung zahlen (Rente/Arbeitslosengeld) oder sich befreien lassen? Wie hoch soll der variable Anteil (Tantieme) sein?

Die Gestaltung (Drafting)

Wir erstellen den Dienstvertrag. Wir integrieren alle Schutzklauseln (Haftungsbegrenzung, § 181 BGB, Tantieme-Deckel).

Der Beschluss & Unterschrift

Wir bereiten das Protokoll der Gesellschafterversammlung vor. Erst wenn der Beschluss gefasst ist, wird der Vertrag unterschrieben. Wir sorgen für die korrekte Reihenfolge.

6. Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich mir mein Gehalt selbst aussuchen?

Nein. Es muss „angemessen“ sein. Das bedeutet: Es muss einem Fremdvergleich standhalten. Wir prüfen dies anhand von Gehalts-Datenbanken, um vGA-Risiken auszuschließen.

Der Anstellungsvertrag selbst: Nein (Schriftform reicht). Aber: Die Bestellung zum Geschäftsführer (Handelsregister) und bestimmte Satzungsänderungen (Befreiung § 181 BGB in der Satzung) erfordern den Notar.

Eine Faustformel der Finanzgerichte: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollte das Festgehalt ca. 75% und die Tantieme max. 25% der Gesamtvergütung ausmachen. Starke Abweichungen (z.B. nur Tantieme) deuten auf eine vGA hin.

Ist Ihr Vertrag "prüfungssicher"?

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