Schätzung durch das Finanzamt: Willkürliche Steuerforderungen
Wenn das Finanzamt Ihre Buchführung verwirft oder keine Erklärung abgegeben wurde, beginnt das große Rechnen – zu Ihrem Nachteil. Ob Richtsatzsammlung, Zeitreihenvergleich oder Chi-Quadrat-Test: Wir zerlegen die mathematischen Methoden der Prüfer, liefern eine fundierte Gegenkalkulation und wehren existenzvernichtende Hinzuschätzungen ab.
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1. DER DOMINO-EFFEKT: WIE EINE SCHÄTZUNG ENTSTEHT
Die Verwerfung (§ 158 AO)
Das Gesetz sagt: Eine formell ordnungsgemäße Buchführung ist beweiskräftig. Das Amt muss diese Beweiskraft erst erschüttern.
Der Hebel: Der Prüfer sucht nach „formellen Mängeln“ (GoBD-Verstöße, Lücken im Kassenbuch, fehlende Verfahrensdokumentation).
Das Ziel: Er will die Buchführung als „nicht ordnungsgemäß“ einstufen.
Die Schätzungsbefugnis (§ 162 AO)
Ist die Buchführung verworfen, darf das Amt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Die Realität: Oft werden „Sicherheitszuschläge“ von 3% bis 10% auf den Jahresumsatz addiert. Oder es erfolgt eine „Vollschätzung“ anhand von Branchenwerten. Beides ist meist viel zu hoch.
Fehlende Erklärung
Schätzungen werden auch vorgenommen, wenn Steuererklärungen nicht abgegeben werden. Oft wird hier pauschal zu viel geschätzt, um inoffiziell zu „bestrafen“. Diese Schätzungen können einfach beseitigt werden.
2. DIE MATHeMATIK DES AMTES: Wie GERECHNET Wird
Prüfer nutzen statistische Wahrscheinlichkeitsrechnungen, die für Großkonzerne entwickelt wurden, aber bei KMUs oft versagen:
Zeitreihenvergleich: Der Prüfer vergleicht Ihre Umsätze über Wochen und Monate. Findet er Schwankungen, die nicht in sein Schema passen, unterstellt er Manipulation.
Chi-Quadrat-Test & Benford-Law: Mathematische Verfahren, die prüfen, ob Ihre Ziffernverteilung „natürlich“ ist.
Richtsatzsammlung: Der Prüfer vergleicht Ihren Gewinn mit dem Durchschnitt Ihrer Branche. Liegen Sie drunter, wird „aufgefüllt“.
3. WO WIR ANGRIFFSPUNKTE FINDEN
Wege, um die Schätzung zu kippen.
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Formelle Mängel sind nur "Bagatellen":
Das Amt verwirft die Kasse wegen Tippfehlern oder kleinerer Lücken. Wir zitieren BFH-Rechtsprechung. Leichte formelle Mängel berechtigen nicht zur Schätzung, solange das Gesamtergebnis sachlich richtig ist. Wir retten die Beweiskraft der Buchführung. -
GoBD & Verfahrensdokumentation:
Der Prüfer moniert, dass keine Verfahrensdokumentation vorliegt. Das Fehlen einer Dokumentation allein ist kein gravierender Mangel, wenn die Nachvollziehbarkeit („Verständlichkeit“) anders gesichert ist. Wir rekonstruieren die Abläufe nachträglich. -
Zeitreihenvergleich widerlegen:
Das Amt behauptet, Ihre Wareneinsatzquote schwankt unnatürlich. Wir beweisen die betrieblichen Gründe: Sonderaktionen, Verderb von Ware, Personalessen oder Diebstahl. Sobald wir die Ursache erklären, ist die mathematische Auffälligkeit wertlos. -
Der "Griff in die Luft":
Das Amt schätzt so hoch, dass Sie Millionär sein müssten und schätzt runde Summen. Eine Schätzung muss „in sich schlüssig“ und begründet sein. Willkürliche Strafschätzungen sind rechtswidrig und werden vom Finanzgericht kassiert.
4. DIE GEGENKALKULATION
Wir verlassen uns nicht auf den Prüfer. Wir rechnen selbst.
Wer die Zahlen des Prüfers einfach hinnimmt, hat schon verloren. Das Finanzamt wählt bei Schätzungen fast immer den oberen Rahmen des Möglichen (Grundsatz: „Wer seine Bücher nicht pflegt, trägt das Risiko“).
Unsere Antwort: Die offensive Gegenkalkulation. Wir nutzen eigene Analyse-Tools, um die Schätzung des Amtes zu simulieren und Fehler zu finden. Wir liefern dem Finanzamt eine alternativ berechnete, fundierte Umsatz-Kalkulation.
Der Effekt: Wir nehmen dem Prüfer die Deutungshoheit über Ihre Zahlen. Ein Richter folgt eher einer detaillierten Berechnung als einer pauschalen Schätzung.
5. Der Weg aus der Schätzungs-Falle
Prüfung der Befugnis
Darf das Amt überhaupt schätzen? Wir prüfen die „Formellen Mängelrügen“. Oft können wir Mängel entkräften und die Buchführung „retten“. Dann ist die Schätzung sofort vom Tisch.
Prüfung der Höhe
Wenn geschätzt werden muss (weil Belege wirklich fehlen), kämpfen wir um die Höhe. Wir greifen die Methode an (Zeitreihe vs. Richtsatz) und fordern Abschläge für Unsicherheiten.
Einigung oder Klage
Wir zwingen das Amt zu einer realistischen Sichtweise. Entweder per „Tatsächlicher Verständigung“ oder vor dem Finanzgericht, wo Schätzungen oft drastisch reduziert werden.
6. Häufige Fragen (FAQ)
1. Darf das Finanzamt einfach meinen Umsatz verdoppeln?
Nein. Eine Schätzung muss sich an der Wahrscheinlichkeit orientieren (§ 162 AO). Sie darf kein Strafcharakter haben. „Strafschätzungen“ sind rechtswidrig und anfechtbar.
2. Was ist ein Sicherheitszuschlag?
Wenn die Buchführung kleine Mängel hat, aber nicht komplett verworfen wird, schlägt das Amt oft pauschal 3% bis 10% auf den Umsatz drauf, um „Risiken“ abzudecken. Wir kämpfen darum, diesen Zuschlag zu minimieren.
3. Ich habe gar keine Bücher geführt. Was nun?
Dann muss das Amt schätzen. Hier ist unser Ziel, die Schätzung so realistisch wie möglich zu halten, indem wir Drittbelege (Bankkonto, Wareneinkauf) rekonstruieren und eine eigene Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.
Wurde Ihr Umsatz geschätzt? Wir prüfen Ihre Chancen.
Akzeptieren Sie keine Phantasiezahlen. Senden Sie mir den Schätzungsbescheid oder den Prüfungsbericht. Ich prüfe die Kalkulation des Amtes auf Fehler.