Kanzlei Kesci

Schenkung & Nießbrauch: Vermögen übertragen, Kontrolle behalten

Wer bis zum Erbfall wartet, verschenkt viel Geld an das Finanzamt. Die intelligente vorweggenommene Erbfolge nutzt Freibeträge mehrfach und reduziert den Unternehmenswert drastisch. Wir gestalten Schenkungsverträge so, dass Sie Steuern sparen, aber durch Nießbrauch und Widerrufsrechte weiterhin „Herr im Haus“ bleiben.

×

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kontakt
×

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kontakt

1. DIE 10-JAHRES-REGEL: WARUM WARTEN TEUER IST

Das Prinzip der „warmen Hand“

Im deutschen Steuerrecht (§ 14 ErbStG) erneuern sich die Freibeträge alle 10 Jahre.

  • Das Rechenbeispiel: Ein Kind hat einen Freibetrag von 400.000 €. Warten Sie bis zum Tod, kann das Kind einmal 400.000 € steuerfrei erben. Schenken Sie aber alle 10 Jahre Teile des Vermögens, können Sie über 30 Jahre hinweg 1,2 Millionen Euro komplett steuerfrei übertragen.

Die Gefahr des Nichtstuns

Wer kein Konzept hat, vererbt oft Immobilien, die im Wert gestiegen sind, auf einen Schlag. Die Folge: Die Freibeträge reichen nicht aus, das Elternhaus muss verkauft werden, um die Erbschaftsteuer zu zahlen. Das verhindern wir durch rechtzeitige Stückelung.

2. DAS PRINZIP NIEẞBRAUCH: GEBEN UND TROTZDEM BEHALTEN

Viele Mandanten sagen: „Ich will mein Haus nicht verschenken, ich brauche die Mieteinnahmen doch für meine Rente.“ Genau hier greift der Vorbehaltsnießbrauch:

  1. Eigentum: Das Kind steht im Grundbuch (Zukunft gesichert).

  2. Nutzen: Sie behalten lebenslang die Mieteinnahmen oder das Wohnrecht (Rente gesichert).

  3. Steuer-Effekt: Da die Immobilie durch Ihr Nutzungsrecht für das Kind „belastet“ ist, sinkt der schenkungsteuerliche Wert massiv.

3. STEUERFREI ÜBERTRAGEN

Wege, das Vermögen sicher und steueroptimiert zu übertragen.

4. DER NIEẞBRAUCH ALS WERT-KILLER

Wir reduzieren den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie rechnerisch.

Das Finanzamt bewertet eine Schenkung normalerweise nach dem Verkehrswert. Aber: Eine Immobilie, auf der ein lebenslanger Nießbrauch lastet, ist wirtschaftlich weniger wert (man kann sie ja nicht nutzen).

Der Hebel: Wir ziehen den Wert Ihres Nießbrauchs (Jahresmiete x Lebenserwartung) vom Immobilienwert ab.

  • Steuer-Hebel: Wir drücken den Wert großer Vermögen künstlich unter die Freibetrags-Grenzen.

 

  • Abschreibung: Bei korrekter Gestaltung („Vorbehaltsnießbrauch“) können Sie als Schenker oft weiterhin die Abschreibung (AfA) nutzen, obwohl Ihnen das Haus gar nicht mehr gehört.

5. Der Weg zum rechtssicheren Vertrag

Die Vermögensbilanz

Wir analysieren Ihr Vermögen und die aktuellen Verkehrswerte. Wie viel Freibetrag haben Ihre Kinder/Ehepartner noch übrig (Vorschenkungen der letzten 10 Jahre)?

Das Konzept

Wir simulieren die Steuerlast. Lohnt sich Nießbrauch? Oder Wohnrecht? Brauchen wir eine Kettenschenkung? Wir entwerfen den „Fahrplan“.

Der Vertrag

Wir erstellen den Schenkungsvertrag für den Notar. Wir integrieren die „Rückfallklauseln“ (Notbremse) und Nießbrauchregelungen steuerfest.

6. Häufige Fragen (FAQ)

1. Wer zahlt beim Nießbrauch die Reparaturen?

Das ist Verhandlungssache. Gesetzlich (§ 1041 BGB) zahlt der Nießbraucher (Eltern) die „gewöhnliche Unterhaltung“, der Eigentümer (Kind) die „außergewöhnlichen Lasten“ (neues Dach). Wir können im Vertrag aber regeln, dass die Eltern alles zahlen, um diese Kosten weiterhin steuerlich absetzen zu können.

Eine Strategie, um Freibeträge zu verdoppeln. Vater schenkt Mutter -> Mutter schenkt Kind. Vorsicht: Das Finanzamt erkennt dies nur an, wenn die Mutter das Geld wirklich behalten dürfte und sich erst später freiwillig entscheidet, es weiterzugeben. Wir beraten zur korrekten „Schamfrist“.

Gesetzlich nur bei „grobem Undank“. Das ist schwer zu beweisen. Unsere Lösung: Wir vereinbaren vertragliche Rückforderungsrechte für konkrete Fälle: Insolvenz des Kindes, Scheidung des Kindes (Schutz vor Schwiegerkindern!), Vorversterben des Kindes.

Die 10-Jahres-Frist läuft erst ab Unterschrift.

Jeder Tag ohne Gestaltung ist ein verschenkter Tag für die Frist. Lassen Sie uns prüfen, wie viel Vermögen Sie steuerfrei übertragen können.