Kanzlei Kesci

Steueroptimiert vererben: Damit vom Lebenswerk mehr bleibt

Das klassische „Berliner Testament“ ist für vermögende Familien oft eine Steuerfalle. Es verschenkt Freibeträge und führt zu unnötig hoher Erbschaftsteuer im zweiten Erbfall. Wir gestalten Testamente und Erbverträge, die den Familienfrieden sichern, das Unternehmen vor der Zerschlagung schützen und die Steuerlast minimieren.

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1. DIE GEFAHR: ZUFALL STATT STRATEGIE

Das Chaos der Erbengemeinschaft

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Es entsteht eine „Erbengemeinschaft“ (z.B. Ehefrau + Kinder + entfernte Verwandte).

  • Das Problem: Alle müssen einstimmig entscheiden. Ein einziger Quertreiber kann den Verkauf der Immobilie oder wichtige Firmenentscheidungen blockieren. Das Vermögen ist handlungsunfähig.

Die Steuerfalle beim „Berliner Testament“

Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein („Berliner Testament“).

  • Der Fehler: Beim ersten Todesfall werden die Freibeträge der Kinder (400.000 € pro Kind) verschenkt, da sie enterbt sind.

  • Die Folge: Beim zweiten Todesfall erben die Kinder alles auf einmal – oft weit über den Freibeträgen. Die Steuerprogression schlägt voll zu.

2. WARUM UNTERNEHMER ANDERS VERERBEN MÜSSEN

Ein Privatmann vererbt Geld. Ein Unternehmer vererbt Verantwortung und Risiken.

  • Sonderbetriebsvermögen: Wer die Firma vererbt, aber die Immobilie an jemand anderen (z.B. Ehefrau), löst oft ungewollt die Aufdeckung aller stillen Reserven aus.

  • Qualifizierte Nachfolge: Der Gesellschaftsvertrag erlaubt oft nur bestimmten Personen den Eintritt. Ein Testament, das dem widerspricht, ist wirkungslos. Wir synchronisieren beides.

3. STEUEROPTIMIERUNG DURCH TESTAMENTS-GESTALTUNG

Instrumente für den Frieden und den Geldbeutel.

4. DAS SUPERVERMÄCHTNIS

Flexibilität über den Tod hinaus

Das größte Problem beim Testament schreiben: Sie kennen die Zukunft nicht. Wie hoch ist das Vermögen beim Tod? Wie ist das Steuerrecht dann? Braucht der Partner alles Geld oder kann er abgeben?

Das klassische Testament ist starr. Unsere Lösung ist das Supervermächtnis (Zweckvermächtnis). Sie bestimmen den Partner als Erben, geben ihm aber das Mandat, innerhalb einer Frist nach dem Tod zu entscheiden, wie viel Vermögen an die Kinder weitergereicht wird.

Der Effekt: Der Überlebende kann die Steuerlast rückwirkend optimieren, je nachdem, wie viel Vermögen da ist.

  • Steuer-Optimierung: Freibeträge der Kinder werden punktgenau „aufgefüllt“, damit keine Erbschaftsteuer anfällt.

 

  • Fehlerkorrektur: Fehler der Vergangenheit (z.B. verpasste Schenkungen) können nach dem Tod teilweise geheilt werden.

5. Der Weg zum rechtssicheren letzten Willen

Die Inventur & Ziele

Wir erfassen Ihr Vermögen und Ihre Familienstruktur. Wer sind die Pflichtteilsberechtigten? Wer soll die Firma führen?

Das Konzept

Wir entwerfen die Struktur (Erbvertrag vs. Testament). Wir berechnen die Steuerlast verschiedener Szenarien (Berliner Testament vs. Supervermächtnis).

Die Beurkundung

Testamente können handschriftlich sein, aber Erbverträge müssen zum Notar. Wir formulieren den rechtssicheren Text für den Notar, damit kein Wort missverständlich ist.

6. Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich meine Firma steuerfrei vererben?

Ja, unter strengen Auflagen (§ 13a ErbStG). Das Steuerrecht verschont Betriebsvermögen zu 85% oder sogar 100%, wenn Sie Arbeitsplätze erhalten. Die Bedingung: Die Firma muss 5 bis 7 Jahre fortgeführt werden und die Lohnsumme (Mitarbeitergehälter) muss stabil bleiben. Achtung bei „Verwaltungsvermögen“ (z.B. vermietete Immobilien in der GmbH oder zu viel Cash) – dieses muss voll versteuert werden. Wir prüfen vorab, ob Ihr Unternehmen „erbschaftsteuerfest“ ist.

Leider fast immer zum vollen Verkehrswert (aktueller Marktwert). Die günstigen „Einheitswerte“ von früher gibt es nicht mehr. Die Ausnahme: Das selbstgenutzte „Familienheim“ kann an den Ehepartner komplett steuerfrei vererbt werden (unabhängig vom Wert), wenn er weitere 10 Jahre darin wohnen bleibt. Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90% des Wertes angesetzt.

Meistens im Gegenteil. Zwar sichert es den Ehepartner ab, aber steuerlich ist es oft fatal: Da die Kinder im ersten Erbfall (Tod des ersten Elternteils) enterbt sind, verfallen deren Freibeträge (400.000 € pro Kind) ungenutzt. Die Folge: Beim zweiten Todesfall erben die Kinder das gesamte, kumulierte Vermögen auf einmal. Die Steuerprogression schlägt dann oft drastisch zu. Wir lösen das durch das „Supervermächtnis“ oder Nießbrauchs-Lösungen.

Vererben sie vermögen, keine Schulden

Ein Testament ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung. Schützen Sie Ihr Lebenswerk vor Steuer und Streit