Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Liquidität sichern und Nachschau abwehren
Die Umsatzsteuer ist das „durchlaufende Geld“ des Unternehmens. Wenn das Finanzamt Vorsteuerguthaben einfriert oder Rückforderungen stellt, droht sofortiger Liquiditätsengpass. Wir prüfen Ihre Rechnungen, wehren formelle Mängelrügen ab und sorgen dafür, dass gesperrte Guthaben schnellstmöglich ausgezahlt werden.
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1. SONDERPRÜFUNG & NACHSCHAU: SCHNELL UND GEFÄHRLICH
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Anders als die normale Betriebsprüfung (die Jahre später kommt), prüft das Amt hier oft „zeitnah“.
Der Auslöser: Meist hohe Vorsteuer-Erstattungsanträge (z.B. bei Gründungen, Bauphasen oder hohen Investitionen).
Die Gefahr: Das Finanzamt zahlt Ihr Guthaben nicht aus, solange die Prüfung läuft. Ihre Liquidität wird „eingefroren“.
Die Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)
Das schärfste Schwert: Der Prüfer steht unangekündigt während der Geschäftszeiten in Ihrem Laden oder Büro.
Sein Recht: Er darf Grundstücke betreten und Einsicht in Dokumente verlangen, um umsatzsteuerliche Sachverhalte festzustellen.
Ihr Verhalten: Lassen Sie ihn nicht allein laufen! Rufen Sie uns sofort an. Wir übernehmen die Kommunikation noch während er bei Ihnen steht.
2. WARUM GERADE SIE? (DIE RISIKO-INDIKATOREN)
Das Finanzamt nutzt Risiko-Managementsysteme (RMS), die Alarm schlagen bei:
Hohen Vorsteuerüberhängen: Sie wollen Geld zurück, statt zu zahlen. Das Amt prüft, ob die Rechnungen echt sind.
Neugründungen: Bei Start-ups wird fast routinemäßig geprüft, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.
Karussellbetrugs-Verdacht: Sie handeln in einer Branche mit hohem Betrugsrisiko (Elektronik, Schrott, Autos, Bau). Das Amt prüft Ihre Lieferkette.
3. ANGRIFFSPUNKTE: WO DAS AMT GELD STREICHT
Die Fallstricke der Umsatzsteuer-Prüfung.
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Formelle Rechnungsmängel (§ 15 UStG):
Der Prüfer sucht akribisch nach Fehlern: Falsche Firmenanschrift, ungenaue Leistungsbeschreibung („Beratung“ statt „Beratung Projekt X“). Das Amt darf den Abzug nicht wegen Bagatellen streichen. Wir korrigieren Rechnungen rückwirkend und setzen den „Vertrauensschutz“ durch. -
Reihengeschäfte:
Ware geht von A über B an C, wird aber direkt transportiert. Wer darf steuerfrei liefern? Hier passieren die teuersten Fehler bei der Zuordnung der „bewegten Lieferung“. Wir analysieren die Transportverantwortlichkeit und wehren die Nachversteuerung der „ruhenden Lieferung“ ab. -
Unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG):
Sie haben aus Versehen 19% auf einer Rechnung ausgewiesen, obwohl es steuerfrei wäre? Sie schulden diesen Betrag, bis die Rechnung korrigiert ist. Wir führen die Rechnungsberichtigung durch und beantragen die Erstattung der zu viel gezahlten Steuer beim Amt. -
Zuordnung zum Unternehmen:
Bei gemischt genutzten Gegenständen (PKW, Gebäude, PV-Anlage) streicht das Amt den Vorsteuerabzug, weil die 10%-Grenze oder die Zuordnungsfrist (31.05.) verpasst wurde. Wir dokumentieren die Zuordnungsentscheidung nachträglich durch Beweisanzeichen in der Buchführung, um die Vorsteuer zu retten.
4. LIQUIDITÄTSSCHUTZ
Umsatzsteuer ist „heißes Geld“. Wir verhindern Verbrennungen.
Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung blockiert oft lebenswichtige Liquidität. Das Finanzamt hält Vorsteuer-Erstattungen über Monate zurück, „bis alles geprüft ist“. Für viele Unternehmen bedeutet das den Tod durch Illiquidität.
Unser Fokus: Beschleunigung. Wir liefern dem Prüfer proaktiv genau die Belege, die er braucht, um die „Prüfungssperre“ aufzuheben. Wir kämpfen nicht nur um Ihr Recht, sondern um die Auszahlung Ihres Guthabens.
- Auszahlung erzwingen: Ist ein Teil der Prüfung unstrittig? Wir beantragen einen „Teil-Bescheid“, damit zumindest die unstrittigen Guthaben sofort fließen.
- Säumniszuschläge abwehren: Umsatzsteuer-Nachzahlungen lösen sofort hohe Säumniszuschläge aus. Wir beantragen Erlass wegen „sachlicher Unbilligkeit“.
- Strafrechtsschutz: USt-Betrug ist der häufigste Vorwurf. Wir erkennen strafrechtliche Risiken (Karussell) sofort und schalten in den Verteidigungs-Modus.
5. So begleiten wir die Sonderprüfung
Der „Überfall“ (Nachschau)
Steht der Prüfer vor der Tür? Rufen Sie uns an. Wir sprechen mit ihm. Wir prüfen seinen Ausweis und begrenzen sein Zutrittsrecht auf das Nötigste.
Die Beleg-Prüfung
Das Amt fordert Rechnungen an. Wir prüfen diese, bevor wir sie rausgeben. Finden wir formelle Mängel, korrigieren wir diese oft noch vor der Übergabe (Rückwirkung).
Die Schlussbesprechung
Wir verhandeln über Tatsachen (war die Lieferung steuerfrei?) und vermeiden Sicherheitszuschläge. Ziel ist der schnelle Abschlussbericht, damit Ihre Liquidität wieder fließt.
6. Häufige Fragen (FAQ)
1. Darf der Prüfer in meine Privaträume?
Grundsätzlich nein. Die Nachschau beschränkt sich auf Geschäftsräume zu den üblichen Geschäftszeiten. Nur bei „Gefahr im Verzug“ oder mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss (Steuerfahndung) darf er privat eindringen.
2. Was passiert, wenn meine Rechnungen Fehler haben?
Keine Panik. Der EuGH und BFH sind hier großzügig. Rechnungen können oft rückwirkend berichtigt werden. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Wichtig ist, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
3. Prüft er auch meine Einkommensteuer?
Offiziell nicht (beschränkt auf USt). Aber: Findet er ungeklärte Geldeingänge oder verdeckte Gewinnausschüttungen, schreibt er eine „Kontrollmitteilung“ an die Veranlagungsstelle. So wird aus einer USt-Prüfung oft eine Vollprüfung.
Wurde Ihre Vorsteuer gesperrt? Wir prüfen Ihre Chancen.
Senden Sie uns die Prüfungsanordnung oder rufen Sie bei einer Nachschau sofort an. Wir kämpfen um die Freigabe Ihrer Liquidität.