Unternehmensnachfolge: Ihr Lebenswerk steuerfrei übergeben
Ob Verkauf an einen Investor oder Übergabe an die Kinder: Eine schlecht geplante Nachfolge vernichtet Kapital durch Erbschaftsteuer oder Veräußerungsgewinne. Wir optimieren Ihre Bilanzstruktur (Verwaltungsvermögen), nutzen die gesetzlichen Verschonungsregeln (§ 13a ErbStG) und gestalten den Exit so, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
1. DAS DILEMMA: VERKAUF ODER SCHENKUNG?
Die familieninterne Lösung (Schenkung)
Das Ziel ist meist die 100%ige Steuerbefreiung.
Die Chance: Der Staat verschont Betriebsvermögen komplett von der Schenkungsteuer, wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben (§ 13a ErbStG).
Das Risiko: Ein einziger Fehler in der Bilanzstruktur (zu viel „Verwaltungsvermögen“ wie Cash oder vermietete Immobilien) kippt die Befreiung, und die Steuerlast bedroht die Liquidität der Firma.
Der externe Verkauf (Exit)
Das Ziel ist der maximale Netto-Erlös.
Die Steuer: Wer privat verkauft, zahlt ca. 25–45% Steuer auf den Gewinn. Wer über eine Holding verkauft, zahlt nur ca. 1,5%.
Das Problem: Die Holding-Struktur muss Jahre vor dem Verkauf stehen. Wer erst beim Notar daran denkt, zahlt voll.
2. DIE STEUER-BREMSE: SCHÄDLICHES VERWALTUNGSVERMÖGEN
Das Finanzamt unterscheidet strikt:
Begünstigtes Vermögen: Maschinen, Warenlager, Patente (Dient dem Betrieb).
Verwaltungsvermögen (Schädlich): Vermietete Immobilien, Wertpapiere, zu viel Bargeld, Kunst, Oldtimer.
Die 90%-Falle: Besteht das Unternehmen zu mehr als 90% aus Verwaltungsvermögen, fällt jede Steuerbegünstigung weg. Wir müssen die Bilanz also vor der Übergabe „reinigen“.
3. MODELLE FÜR DIE ÜBERGABE:
Wege für einen reibungslosen Übergang.
-
Die Regelverschonung (85%):
Das Standard-Modell. Wir nutzen die 85%-Befreiung, wenn Sie flexibel bleiben wollen. Sie müssen den Betrieb 5 Jahre fortführen. 15% des Wertes werden versteuert (oft durch den Freibetrag von 150.000 € gedeckt). -
Die Optionsverschonung (100%):
Die Königslösung. Wir beantragen die volle Steuerbefreiung. Bedingung: 7 Jahre Behaltensfrist und keine hohen Entnahmen. Wir prüfen vorab penibel, ob Sie die strikten Lohnsummen-Kriterien erfüllen. -
Share Deal (Anteilsverkauf):
Sie verkaufen Ihre GmbH-Anteile. Wir prüfen Haftungsklauseln („Garantien“) im Kaufvertrag. Wenn Sie rechtzeitig eine Holding gegründet haben, ist der Gewinn zu 95% steuerfrei. Wenn nicht, nutzen wir den „halben Steuersatz“ (§ 34 EStG) ab 55 Jahren. -
Asset Deal (Einzelverkauf):
Der Käufer will nur die Maschinen und Kunden, aber nicht die GmbH-Hülle (wegen Altlasten). Steuerlich oft nachteilig für den Verkäufer (Gewerbesteuer!). Wir verhandeln einen höheren Kaufpreis, um Ihren Steuernachteil auszugleichen. -
Earn-Out Klauseln:
Ein Teil des Kaufpreises fließt erst später, wenn die Firma weiter gut läuft. Wir gestalten diese Klauseln so, dass sie steuerlich erst im Jahr des Zuflusses wirken (Wahlrecht), um die Progression zu glätten.
4. „DIE BRAUT SCHMÜCKEN“
Vor der Übergabe kommt die Optimierung.
Einen Gebrauchtwagen polieren Sie, bevor Sie ihn verkaufen. Bei Ihrem Unternehmen sollten Sie das auch tun – steuerlich.
Wir nennen das „Pre-Transaction-Structuring“. 1 bis 3 Jahre vor dem Stichtag analysieren wir die Bilanz und entfernen alles, was stört:
Schädliches Verwaltungsvermögen: Wir gliedern Immobilien aus oder reinvestieren Cash.
Risiken: Wir beenden steuerlich gefährliche Organschaften oder Pensionszusagen.
Das Ziel: Wenn der Notartermin ansteht, ist das Unternehmen „sauber“. Die Steuerbefreiung greift zu 100% oder der Investor findet keinen Grund, den Preis zu drücken.
- Kaufpreis-Maximierung: Eine saubere Struktur ohne Altlasten erhöht den Unternehmenswert („Multiple“) im Verkaufsprozess.
Steuer-Sicherheit: Wir simulieren die § 13a-Prüfung des Finanzamts vorab. Keine bösen Überraschungen durch Nachversteuerung.
5. Der Fahrplan für die Übergabe
Die Bewertung
Was ist die Firma wert? Wir nutzen das vereinfachte Ertragswertverfahren (für das Finanzamt) und Markt-Multiples (für den Verkauf).
Die Optimierung
Wir strukturieren um. Wir gründen Holdings, lagern Immobilien aus oder wandeln Rechtsformen (z.B. GmbH & Co. KG), um steuerliche Nachteile zu heilen.
Der Abschluss
Wir begleiten die Verhandlung und prüfen den Kauf- oder Schenkungsvertrag. Wir stellen die Anträge beim Finanzamt (Verschonungsabschlag).
6. Häufige Fragen (FAQ)
1. Wann sollte ich mit der Planung beginnen?
Spätestens 3 bis 5 Jahre vor dem geplanten Ausstieg. Viele Steuervergünstigungen (z.B. bei Umwandlung oder Holding-Gründung) haben Sperrfristen von bis zu 7 Jahren. Wer zu spät kommt, zahlt drauf.
2. Was passiert mit dem Bargeld in der GmbH?
Bargeld gilt als „Verwaltungsvermögen“. Beträgt es mehr als 15% des Firmenwerts, muss es voll versteuert werden (keine Verschonung!). Lösung: Wir nutzen den „Investitionsabzugsbetrag“ oder tilgen Schulden, um die Quote zu optimieren.
3. Kann ich steuerfrei verkaufen?
Fast. Wenn Sie Ihre Anteile über eine Holding halten, zahlen Sie beim Verkauf nur ca. 1,5% Steuern auf den Gewinn. Halten Sie die Anteile privat, sind es ca. 25–45% (Teileinkünfteverfahren). Die Holding muss aber rechtzeitig gegründet werden.
Sichern Sie Ihr Lebenswerk
Lassen Sie uns Ihre Struktur prüfungssicher machen.