Kanzlei Kesci

Scheinselbstständigkeit in Regensburg prüfen lassen

Scheinselbstständigkeit kann für Selbstständige und Auftraggeber erhebliche Folgen haben. Was als freie Mitarbeit, Honorarvertrag, Freelancer-Projekt oder externe Dienstleistung beginnt, kann rechtlich als abhängige Beschäftigung eingeordnet werden. Dann drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, arbeitsrechtliche Ansprüche, steuerliche Risiken und bei Auftraggebern auch strafrechtliche Fragen.

 

Kanzlei Kesci in Regensburg prüft, ob eine Tätigkeit wirklich selbstständig ist oder ob Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit bestehen. Entscheidend sind nicht nur Vertrag und Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung im Alltag: Weisungen, Arbeitszeit, Eingliederung, Auftreten am Markt, eigene Betriebsmittel, unternehmerisches Risiko und Abhängigkeit von einem Auftraggeber.

 

Rechtsanwalt Kesci berät Selbstständige, freie Mitarbeiter, Auftraggeber und Unternehmen aus Regensburg, dem Landkreis Regensburg und der Oberpfalz – auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Prüfung ist persönlich vor Ort oder digital möglich.

Rechtsanwalt Bünyamin Kesci, Kanzlei Kesci in Regensburg

RA Bünyamin Kesci

Kanzlei Kesci · Arbeitsrecht · Regensburg

Deutsch / Englisch / Türkisch

Themenübersicht

1. Scheinselbstständigkeit richtig einordnen

Bei Scheinselbstständigkeit geht es um die Frage, ob eine Person tatsächlich selbstständig arbeitet oder rechtlich wie ein Arbeitnehmer einzuordnen ist. Entscheidend ist nicht, ob im Vertrag „freier Mitarbeiter“, „Freelancer“, „Honorarvertrag“ oder „Dienstleister“ steht. Maßgeblich ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Besonders wichtig sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, persönliche Abhängigkeit und das eigene unternehmerische Risiko.

Ein IT-Freelancer aus Regensburg arbeitete über längere Zeit fast ausschließlich für ein Unternehmen. Er nutzte interne Systeme, nahm an festen Teammeetings teil und musste seine Arbeitszeiten mit dem Projektleiter abstimmen. Obwohl der Vertrag als freie Mitarbeit bezeichnet war, musste geprüft werden, ob die tatsächliche Durchführung eher für eine abhängige Beschäftigung sprach.

Bei Scheinselbstständigkeit sollten zunächst diese Fragen geklärt werden

  • Wer bestimmt Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise?
  • Ist die Person in feste Abläufe des Auftraggebers eingebunden?
  • Werden interne Systeme, E-Mail-Adressen oder Arbeitsmittel genutzt?
  • Gibt es mehrere Auftraggeber oder faktisch nur einen Auftraggeber?
  • Besteht ein eigenes unternehmerisches Risiko?
  • Kann die Tätigkeit frei abgelehnt oder delegiert werden?
  • Gibt es feste Berichtspflichten oder Teammeetings?
  • Wird nach Projekt, Stunden oder wie ein Gehalt vergütet?
  • Wie wird die Zusammenarbeit tatsächlich durchgeführt?
  • Welche Unterlagen belegen Selbstständigkeit oder Eingliederung?

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung ist oft schwierig. Eine echte Selbstständigkeit spricht eher dafür, dass jemand frei über Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsweise und Auftragsannahme entscheidet, eigene Betriebsmittel nutzt, mehrere Auftraggeber hat und ein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt. Eine abhängige Beschäftigung liegt näher, wenn die Person in feste Abläufe eingebunden ist, Weisungen erhält und kaum unternehmerisch am Markt auftritt.

In der Praxis reicht ein einzelnes Merkmal selten aus. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung. Auch hochqualifizierte Tätigkeiten in IT, Beratung, Pflege, Kreativwirtschaft, Logistik oder Projektmanagement können scheinselbstständig sein, wenn die tatsächliche Zusammenarbeit stark arbeitnehmerähnlich ausgestaltet ist.

In Regensburg und der Oberpfalz betrifft das häufig regionale Unternehmen, Start-ups, Mittelstand, IT-Projekte, Pflegeeinrichtungen, Beratungsmandate, Produktionsunternehmen und externe Spezialisten. Gerade wenn ein Auftrag über viele Monate läuft und die freie Mitarbeit faktisch wie eine interne Stelle behandelt wird, sollte die Situation geprüft werden.

Für Selbstständige ist wichtig, ob sie arbeitsrechtliche Ansprüche haben könnten oder rückwirkend sozialversicherungspflichtig eingeordnet werden. Für Auftraggeber ist entscheidend, ob Nachzahlungen, Säumniszuschläge, arbeitsrechtliche Forderungen oder strafrechtliche Risiken drohen. Bei unklaren Vertragsstrukturen kann auch die Unterseite zum Arbeitsvertrag relevant sein.

Kanzlei Kesci prüft bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit Vertrag, tatsächliche Arbeitsabläufe, Kommunikation, Vergütung, Weisungen, Einbindung und wirtschaftliche Abhängigkeit. Ziel ist eine realistische Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht und welche Schritte rechtlich sinnvoll sind.

2. Statusprüfung, Betriebsprüfung und Nachzahlungen bewerten

Scheinselbstständigkeit wird häufig erst dann zum akuten Problem, wenn eine Prüfung ansteht. Das kann ein Statusfeststellungsverfahren, eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung, eine Auseinandersetzung nach Vertragsende oder ein Streit über Vergütung sein. Dann geht es nicht mehr nur um die Bezeichnung der Zusammenarbeit, sondern um erhebliche wirtschaftliche Folgen. Besonders kritisch sind Sozialversicherungsbeiträge, Nachzahlungen, Säumniszuschläge und mögliche arbeitsrechtliche Ansprüche.

Ein Auftraggeber aus dem Landkreis Regensburg erhielt im Rahmen einer Prüfung Rückfragen zu mehreren freien Mitarbeitern. Die Verträge waren ähnlich aufgebaut, die tatsächliche Tätigkeit unterschied sich aber stark. Bei der Prüfung musste deshalb für jede Person gesondert bewertet werden, ob echte Selbstständigkeit vorlag oder eine abhängige Beschäftigung angenommen werden könnte.

Bei Statusprüfung und Nachzahlungen sollten diese Punkte geprüft werden

  • Wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet?
  • Gibt es Rückfragen der Deutschen Rentenversicherung?
  • Welche Vertragsunterlagen liegen vor?
  • Wie wurde die Zusammenarbeit tatsächlich durchgeführt?
  • Welche Rechnungen, E-Mails und Projektunterlagen gibt es?
  • Wurden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt?
  • Welche Zeiträume können von Nachzahlungen betroffen sein?
  • Drohen Säumniszuschläge oder weitere Kosten?
  • Bestehen arbeitsrechtliche Ansprüche des Auftragnehmers?
  • Sollten Erklärungen vorab anwaltlich vorbereitet werden?

Ein Statusfeststellungsverfahren kann genutzt werden, um klären zu lassen, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. Für Auftraggeber und Auftragnehmer kann ein solches Verfahren Rechtssicherheit bringen, es kann aber auch Risiken offenlegen. Deshalb sollte vorab geprüft werden, welche Unterlagen und tatsächlichen Umstände für oder gegen Selbstständigkeit sprechen.

Bei einer Betriebsprüfung betrachtet die Deutsche Rentenversicherung nicht nur einzelne Vertragsformulierungen. Relevant sind Rechnungen, Leistungsbeschreibungen, E-Mails, Projektanweisungen, Arbeitszeiten, Einbindung in Teams, Nutzung interner Infrastruktur und die praktische Zusammenarbeit. Je stärker die Person wie ein interner Mitarbeiter eingesetzt wurde, desto größer wird das Risiko einer abweichenden Einordnung.

Für Auftraggeber können Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Je nach Fall können mehrere Jahre betroffen sein. Zusätzlich können Säumniszuschläge und strafrechtliche Fragen relevant werden, wenn Beiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Für Betroffene kann die Einordnung als Beschäftigung ebenfalls weitreichend sein. Es können Fragen zu Arbeitnehmerstatus, Vergütung, Urlaub, Kündigungsschutz, Krankheit, Arbeitszeit und Beendigung entstehen. Wenn die Zusammenarbeit beendet wurde oder eine Kündigung im Raum steht, kann auch eine Kündigungsschutzklage eine Rolle spielen.

In Regensburg und Umgebung sind Statusfragen besonders relevant bei projektbezogener IT-Arbeit, Pflege- und Honorartätigkeiten, Beratung, Logistik, Außendienst, Kreativleistungen und längerfristiger Zusammenarbeit mit einzelnen Auftraggebern. Je enger die Zusammenarbeit praktisch wird, desto wichtiger ist eine saubere Prüfung.

Kanzlei Kesci prüft vor Statusverfahren, Betriebsprüfungen oder Streitigkeiten, welche Risiken bestehen und wie die Situation rechtlich vorbereitet werden kann. Ziel ist eine sachliche Einordnung, bevor Erklärungen abgegeben, Unterlagen eingereicht oder Forderungen akzeptiert werden.

3. Verträge, Vergütung und Zusammenarbeit rechtssicher gestalten

Viele Risiken der Scheinselbstständigkeit entstehen nicht erst in der Prüfung, sondern schon bei der Gestaltung der Zusammenarbeit. Ein Vertrag über freie Mitarbeit schützt nur dann, wenn er zur tatsächlichen Durchführung passt. Wer Selbstständigkeit vereinbart, aber feste Arbeitszeiten, interne Weisungen, Eingliederung und dauerhafte Abhängigkeit schafft, erhöht das Risiko erheblich. Deshalb müssen Vertrag, Vergütung und Arbeitsalltag zusammenpassen.

Ein Unternehmen aus Regensburg wollte externe Spezialisten dauerhaft in ein Projekt einbinden. Der Vertrag sah freie Mitarbeit vor, die Projektplanung verlangte aber feste Anwesenheitszeiten, interne Freigaben und laufende Weisungen durch Teamleiter. Die Prüfung zeigte, dass nicht nur der Vertrag angepasst werden musste, sondern auch die praktische Organisation der Zusammenarbeit.

Bei Vertrag und Zusammenarbeit sollten diese Fragen geklärt werden

  • Ist die Leistung projektbezogen und klar beschrieben?
  • Kann der Auftragnehmer Arbeitszeit und Arbeitsort frei bestimmen?
  • Wer stellt Arbeitsmittel und Infrastruktur bereit?
  • Besteht ein eigenes unternehmerisches Risiko?
  • Darf der Auftragnehmer eigene Mitarbeiter oder Vertreter einsetzen?
  • Gibt es mehrere Auftraggeber?
  • Wie werden Weisungen und Abstimmungen praktisch gehandhabt?
  • Ist die Vergütung eher projektbezogen oder arbeitnehmerähnlich?
  • Passt der Vertrag zur tatsächlichen Zusammenarbeit?
  • Sollte statt freier Mitarbeit ein Arbeitsvertrag genutzt werden?

Ein rechtssicherer Vertrag für freie Mitarbeit sollte klar beschreiben, welche Leistung geschuldet ist, wie eigenständig gearbeitet wird, welche Freiheiten bestehen und welche Verantwortung beim Auftragnehmer liegt. Dabei sollte vermieden werden, die Tätigkeit wie eine normale Arbeitnehmerstelle auszugestalten, wenn tatsächlich Selbstständigkeit gewollt ist.

Besonders wichtig ist die Vergütungsstruktur. Eine reine Stundenvergütung ist nicht automatisch schädlich, kann aber zusammen mit festen Arbeitszeiten, Weisungen und Eingliederung ein Risikofaktor sein. Projektbezogene Vergütung, eigene Kalkulation, eigene Betriebsmittel und mehrere Auftraggeber können eher für Selbstständigkeit sprechen. Bei offenen Vergütungsfragen kann auch die Unterseite zu Vergütung und Boni relevant sein.

In der Praxis müssen Unternehmen häufig entscheiden, ob sie mit Freelancern, freien Mitarbeitern, Dienstleistern, Werkunternehmern oder Arbeitnehmern arbeiten wollen. Die richtige Einordnung hängt nicht vom gewünschten Etikett ab, sondern von Aufgaben, Steuerung, Integration, Verantwortung und wirtschaftlicher Struktur.

Für Selbstständige ist eine klare Gestaltung ebenfalls wichtig. Wer wie ein Arbeitnehmer behandelt wird, aber keine Arbeitnehmerrechte erhält, trägt oft ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Das betrifft etwa Krankheit, Urlaub, Kündigungsfristen, Vergütungsausfall, Haftung und Absicherung.

Bei Führungskräften, Interim-Managern oder Geschäftsführern können zusätzliche Abgrenzungsfragen entstehen. Dort spielen Organstellung, Dienstvertrag, Weisungsrechte, Beteiligungen, Bonus und Haftung eine Rolle. In solchen Fällen sollte auch die Unterseite zu Geschäftsführer und Führungskräfte berücksichtigt werden.

Kanzlei Kesci unterstützt bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Arbeitsabläufen. Ziel ist nicht nur ein formal guter Vertrag, sondern eine Zusammenarbeit, die rechtlich zur tatsächlichen Praxis passt und Risiken für beide Seiten reduziert.

4. Typische Fehler und Risiken für Auftraggeber prüfen

Auftraggeber unterschätzen Scheinselbstständigkeit häufig, weil ein schriftlicher Vertrag über freie Mitarbeit vorliegt und Rechnungen gestellt werden. Beides ist wichtig, aber nicht entscheidend. Wenn die tatsächliche Zusammenarbeit wie ein Arbeitsverhältnis organisiert ist, können erhebliche Risiken entstehen. Besonders problematisch sind langfristige Exklusivität, feste Arbeitszeiten, interne Weisungen, Eingliederung in Teams, Nutzung von Unternehmensmitteln und fehlendes unternehmerisches Auftreten.

Ein wachsendes Unternehmen aus der Oberpfalz setzte mehrere externe Kräfte über Jahre hinweg in festen Teams ein. Die Personen hatten interne E-Mail-Adressen, nahmen an Personalmeetings teil und arbeiteten nach Dienstplänen. Die Prüfung zeigte, dass der Auftraggeber nicht nur einzelne Verträge, sondern das gesamte Einsatzmodell arbeits- und sozialversicherungsrechtlich überprüfen musste.

Bei Auftraggebern sollten vor allem diese Risiken geprüft werden

  • Werden freie Mitarbeiter wie interne Beschäftigte eingesetzt?
  • Gibt es feste Dienstpläne oder Anwesenheitspflichten?
  • Werden interne E-Mail-Adressen und Systeme genutzt?
  • Besteht eine langfristige Zusammenarbeit mit nur einem Auftraggeber?
  • Werden Kernaufgaben des Unternehmens übernommen?
  • Gibt es Weisungen durch Teamleiter oder Vorgesetzte?
  • Wurden Verträge regelmäßig verlängert?
  • Drohen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge?
  • Kann ein Arbeitsverhältnis rückwirkend angenommen werden?
  • Sollte das Einsatzmodell neu strukturiert werden?

Ein häufiger Fehler besteht darin, freie Mitarbeiter wie normale Beschäftigte zu behandeln. Wer Einsatzzeiten vorgibt, Urlaube abstimmt, interne Arbeitsmittel stellt, Weisungen wie gegenüber Arbeitnehmern erteilt und die Person in Dienstpläne oder Teams einbindet, schafft typische Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung.

Auch eine hohe wirtschaftliche Abhängigkeit kann problematisch sein. Wenn ein vermeintlich Selbstständiger fast ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet und keine eigene Marktpräsenz hat, steigt das Risiko einer kritischen Einordnung. Das gilt besonders bei langfristigen Projekten, wiederholten Verlängerungen und Tätigkeiten, die Kernaufgaben des Unternehmens betreffen.

Für Arbeitgeber und Unternehmen können die Folgen erheblich sein. Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen können arbeitsrechtliche Ansprüche, Urlaubsansprüche, Kündigungsschutzfragen und Streit über die Beendigung der Zusammenarbeit entstehen. Bei größeren Veränderungen im Einsatzmodell kann auch eine betriebliche Umstrukturierung rechtlich relevant werden.

Besonders sensibel sind Branchen mit projektbezogener oder personennaher Arbeit. Dazu gehören IT, Pflege, Beratung, Logistik, Transport, Kreativwirtschaft, Schulung, Vertrieb und technische Dienstleistungen. In Regensburg und der Oberpfalz betrifft das sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen und mittelständische Betriebe.

Bei Trennung oder Konflikt können zusätzliche Themen entstehen. Ein Auftragnehmer kann geltend machen, tatsächlich Arbeitnehmer gewesen zu sein. Dann können Kündigungsschutz, offene Vergütung, Urlaubsabgeltung oder Ansprüche aus einem faktischen Arbeitsverhältnis im Raum stehen. Auch Wettbewerbsverbote oder Kundenschutzklauseln sollten bei solchen Konstellationen sorgfältig geprüft werden. Hier kann die Unterseite zum Wettbewerbsverbot relevant sein.

Kanzlei Kesci prüft Einsatzmodelle, Vertragsstrukturen und konkrete Konflikte rund um Scheinselbstständigkeit. Ziel ist eine klare Risikoeinschätzung und eine rechtlich tragfähige Lösung, bevor aus einer unklaren Zusammenarbeit hohe Nachzahlungen oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen entstehen.

5. So läuft die Prüfung von Scheinselbstständigkeit bei der Kanzlei Kesci ab

Mandatsablauf auf einen Blick:
  1. Unterlagen übermittelnSie senden Vertrag, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen, E-Mails, Projektunterlagen, Nachweise zur Zusammenarbeit, Statusanfragen oder Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an die Kanzlei.
  2. Ausgangslage prüfenWir klären, ob es um freie Mitarbeit, Freelancer-Einsatz, Honorarvertrag, Statusfeststellung, Betriebsprüfung, Nachforderung oder einen Streit nach Vertragsende geht.
  3. Tatsächliche Zusammenarbeit bewertenGeprüft werden Weisungen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Eingliederung, eigene Betriebsmittel, unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber und die praktische Durchführung.
  4. Risiken und Ansprüche einordnenWir bewerten mögliche Sozialversicherungsnachzahlungen, arbeitsrechtliche Ansprüche, Vergütung, Urlaubsfragen, Kündigungsschutz, strafrechtliche Risiken und Handlungsoptionen.
  5. Strategie festlegenGemeinsam klären wir, ob eine Anpassung der Zusammenarbeit, Vertragsänderung, Vorbereitung eines Statusverfahrens, außergerichtliche Klärung oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist.
  6. Ergebnis absichernWir achten darauf, dass Vertrag, tatsächliche Zusammenarbeit, Kommunikation, Vergütung und weitere Schritte möglichst klar und rechtlich tragfähig geregelt werden.
Hinweis: Mandanten aus Regensburg und Umgebung können die Beratung persönlich vor Ort oder digital nutzen. Gerade bei Scheinselbstständigkeit ist frühes Handeln wichtig, weil Verträge, gelebte Praxis, Sozialversicherungsrisiken und Nachzahlungen eng zusammenhängen.

6. Häufige Fragen zur Scheinselbstständigkeit in Regensburg

1. Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt nahe, wenn eine Person zwar vertraglich als selbstständig bezeichnet wird, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird. Typische Anhaltspunkte sind Weisungen, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in Teams, Nutzung interner Systeme und fehlendes eigenes unternehmerisches Risiko. Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Zusammenarbeit.

Nein. Ein Vertrag ist wichtig, aber nicht allein entscheidend. Wenn die tatsächliche Durchführung nicht zum Vertrag passt, kann trotzdem Scheinselbstständigkeit angenommen werden. Deshalb sollten Vertrag und gelebte Zusammenarbeit gemeinsam geprüft werden.

Je nach Fall können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Außerdem können arbeitsrechtliche Ansprüche wie Vergütung, Urlaub, Kündigungsschutz oder Urlaubsabgeltung relevant werden. Für Auftraggeber können zusätzlich Säumniszuschläge und strafrechtliche Risiken entstehen. Die konkreten Folgen hängen vom Zeitraum und der Einordnung ab.

Ein Statusfeststellungsverfahren kann von den Beteiligten beantragt werden, um klären zu lassen, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Vor einem Antrag sollte geprüft werden, welche Unterlagen und tatsächlichen Umstände vorliegen. Eine unvorbereitete Antragstellung kann Risiken offenlegen, ohne dass die Zusammenarbeit zuvor sauber eingeordnet wurde.

Ja. Kanzlei Kesci berät sowohl Selbstständige und freie Mitarbeiter als auch Auftraggeber und Unternehmen. Geprüft werden Verträge, tatsächliche Zusammenarbeit, Statusrisiken, Nachzahlungen, arbeitsrechtliche Ansprüche und Möglichkeiten einer rechtssicheren Gestaltung. Die Beratung ist in Regensburg persönlich oder digital möglich.

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Scheinselbstständigkeit in Regensburg prüfen lassen

Scheinselbstständigkeit kann für Selbstständige und Auftraggeber erhebliche Folgen haben. Besonders kritisch sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung, langfristige Zusammenarbeit, Statusfeststellung, Sozialversicherungsbeiträge, Nachzahlungen und arbeitsrechtliche Ansprüche.

 

Rechtsanwalt Kesci in Regensburg prüft Verträge, freie Mitarbeit, Freelancer-Einsätze und Statusrisiken für Selbstständige, Auftraggeber und Unternehmen – auf Deutsch, Englisch und Türkisch.

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