Kanzlei Kesci

Strafbefehl im Steuerstrafrecht in Regensburg prüfen lassen

Ein Strafbefehl wegen eines steuerlichen Vorwurfs sollte nicht einfach bezahlt oder abgeheftet werden. Häufig enthält er eine Geldstrafe in Tagessätzen, konkrete Tatvorwürfe, betroffene Steuerarten und eine kurze Einspruchsfrist. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird.

Kanzlei Kesci in Regensburg prüft Strafbefehle im Steuerstrafrecht, insbesondere bei Vorwürfen wie Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung oder Beteiligung an fremden Steuerangaben. Entscheidend ist, ob Einspruch eingelegt werden sollte, ob die Tagessatzanzahl oder Tagessatzhöhe angreifbar ist und welche steuerlichen Folgen neben der Strafe bestehen.

Rechtsanwalt Kesci berät Mandanten aus Regensburg, dem Landkreis Regensburg und der Oberpfalz persönlich oder digital – auf Deutsch, Englisch und Türkisch.

Rechtsanwalt Bünyamin Kesci, Kanzlei Kesci in Regensburg

RA Bünyamin Kesci

Kanzlei Kesci · Steuerstrafrecht · Regensburg

Deutsch / Englisch / Türkisch

Themenübersicht

1. Strafbefehl und steuerstrafrechtlichen Vorwurf einordnen

Ein Strafbefehl ist für viele Betroffene überraschend, weil keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat und dennoch bereits eine Strafe im Raum steht. Im Steuerstrafrecht folgt ein Strafbefehl häufig auf Ermittlungen, einen Anhörungsbogen, eine Betriebsprüfung, eine Steuerfahndung oder eine Kommunikation mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle. Entscheidend ist zunächst, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Beteiligung an fremden Angaben angenommen wird.

Ein Selbstständiger aus Regensburg erhielt einen Strafbefehl wegen angeblich nicht erklärter Einnahmen. Er wollte die Geldstrafe zunächst zahlen, um die Sache schnell zu beenden. Die Prüfung zeigte jedoch, dass die betroffenen Jahre, die Berechnung des Steuerschadens und die angesetzte Tagessatzhöhe genauer bewertet werden mussten, bevor eine Entscheidung über Einspruch oder Zahlung sinnvoll war.

Nach Erhalt eines Strafbefehls sollten vor allem diese Punkte geprüft werden

  • Wann wurde der Strafbefehl zugestellt?
  • Welches Gericht hat den Strafbefehl erlassen?
  • Welcher steuerliche Vorwurf wird erhoben?
  • Welche Steuerarten und Jahre sind betroffen?
  • Geht es um Steuerhinterziehung oder Leichtfertigkeit?
  • Wie hoch ist der angenommene Steuerschaden?
  • Welche Tagessatzanzahl wurde festgesetzt?
  • Welche Tagessatzhöhe wurde angenommen?
  • Gab es vorher Anhörung, Vorladung oder Betriebsprüfung?
  • Sollte Einspruch eingelegt werden?

Ein Strafbefehl enthält regelmäßig Angaben zur Person, die Bezeichnung der Tat, die angewendeten Vorschriften, die festgesetzte Rechtsfolge und die Belehrung über den Einspruch. Gerade diese Angaben sollten genau geprüft werden. Schon kleine Unterschiede bei Tatzeitraum, Steuerart oder Betrag können für die Bewertung der Strafe eine Rolle spielen.

In Regensburg und der Oberpfalz betreffen steuerstrafrechtliche Strafbefehle häufig Unternehmer, Selbstständige, Geschäftsführer, Vermieter, Online-Händler oder Personen mit mehreren Einkunftsquellen. Typische Auslöser sind nicht erklärte Einnahmen, unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Kassenprobleme, fehlerhafte Betriebsausgaben oder Feststellungen aus einer Prüfung.

Wenn vor dem Strafbefehl bereits ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung eingegangen ist, passt die Unterseite Anhörungsbogen und Vorladung. Wenn der Strafbefehl aus einer laufenden oder abgeschlossenen Prüfung entstanden ist, ist die Unterseite Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren wichtig.

Kanzlei Kesci prüft den Strafbefehl, den Tatvorwurf, die betroffenen Steuerarten, die Höhe der Strafe und mögliche Verteidigungsansätze. Ziel ist eine klare Entscheidung, ob der Strafbefehl akzeptiert, beschränkt angegriffen oder vollständig mit Einspruch überprüft werden sollte.

2. Einspruchsfrist und Sofortmaßnahmen prüfen

Der wichtigste Punkt nach einem Strafbefehl ist die Frist. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt, riskiert, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird und wie eine gerichtliche Verurteilung wirkt. Deshalb sollte nicht erst diskutiert werden, ob die Strafe „irgendwie akzeptabel“ erscheint. Zuerst muss geprüft werden, wann die Frist endet und ob der Einspruch rechtzeitig gesichert werden sollte.

Ein Geschäftsführer aus dem Landkreis Regensburg meldete sich erst wenige Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist. Der Strafbefehl enthielt eine hohe Geldstrafe wegen Umsatzsteuerverkürzung, zugleich waren noch geänderte Steuerbescheide offen. In dieser Situation musste zunächst die Frist gesichert und anschließend geprüft werden, ob der Einspruch auf bestimmte Punkte beschränkt werden kann.

Bei Einspruchsfrist und Sofortmaßnahmen sollten diese Fragen geklärt werden

  • Wann wurde der Strafbefehl zugestellt?
  • Wann endet die Zwei-Wochen-Frist?
  • Wurde der Strafbefehl persönlich oder an eine andere Person zugestellt?
  • Soll vorsorglich Einspruch eingelegt werden?
  • Kommt ein beschränkter Einspruch in Betracht?
  • Geht es nur um die Höhe der Tagessätze?
  • Ist Akteneinsicht erforderlich?
  • Gibt es offene Steuerbescheide oder Nachzahlungen?
  • Droht durch Zahlung eine vorschnelle Akzeptanz?
  • Muss kurzfristig eine Verteidigungsanzeige erfolgen?

Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann vollständig oder beschränkt eingelegt werden. Eine Beschränkung kann etwa auf die Rechtsfolge, die Tagessatzanzahl oder die Tagessatzhöhe in Betracht kommen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom konkreten Strafbefehl und der Aktenlage ab.

Ein Gespräch mit der Behörde oder der Versuch, die Sache telefonisch zu klären, ersetzt keinen fristgerechten Einspruch. Auch wenn noch Unterlagen fehlen oder steuerliche Fragen offen sind, sollte die strafprozessuale Frist unabhängig davon geprüft werden.

Wenn der Strafbefehl auf eine vorherige Durchsuchung, Beschlagnahme oder Steuerfahndungsmaßnahme zurückgeht, passt ergänzend die Unterseite Hausdurchsuchung und Beschlagnahme. Dort geht es um Beweise, beschlagnahmte Unterlagen und weitere Verteidigungsschritte.

Kanzlei Kesci prüft kurzfristig Zustelldatum, Einspruchsfrist, Aktenlage und Sofortmaßnahmen. Ziel ist, die Verteidigung nicht durch Fristversäumnis oder eine vorschnelle Zahlung zu schwächen.

3. Geldstrafe, Tagessätze und Nebenfolgen bewerten

Bei einem Strafbefehl im Steuerstrafrecht steht häufig eine Geldstrafe im Mittelpunkt. Diese wird in Tagessätzen festgesetzt. Dabei sind zwei Werte wichtig: die Anzahl der Tagessätze und die Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl spiegelt den Schuldumfang wider, die Tagessatzhöhe orientiert sich an den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Deshalb kann ein Strafbefehl auch dann angreifbar sein, wenn der Vorwurf dem Grunde nach nicht vollständig bestritten wird.

Ein Unternehmer aus der Oberpfalz erhielt einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe, deren Tagessatzhöhe auf einem geschätzten Einkommen beruhte. Die tatsächliche wirtschaftliche Lage war wegen Nachzahlungen und laufender Betriebskosten deutlich angespannter. Die Prüfung musste deshalb nicht nur den Tatvorwurf, sondern auch Tagessatzhöhe, Liquidität und steuerliche Folgebelastung einordnen.

Bei Geldstrafe und Tagessätzen sollten diese Punkte geprüft werden

  • Wie viele Tagessätze wurden festgesetzt?
  • Wie hoch ist ein einzelner Tagessatz?
  • Wurde das Einkommen richtig eingeschätzt?
  • Wurde der Steuerschaden zutreffend berechnet?
  • Sind Nachzahlungen bereits geleistet worden?
  • Wurden persönliche Umstände berücksichtigt?
  • Drohen Eintragungen oder berufliche Folgen?
  • Ist eine Reduzierung der Tagessatzhöhe möglich?
  • Kann die Tagessatzanzahl angegriffen werden?
  • Bestehen Risiken für Geschäftsführer oder Gewerbetreibende?

Im Steuerstrafrecht hängt die Strafzumessung häufig mit dem angenommenen Steuerschaden, dem Zeitraum, der Tatbegehung, dem Nachtatverhalten und der steuerlichen Aufarbeitung zusammen. Auch Nachzahlungen, Mitwirkung, Vorsatzgrad und persönliche Verhältnisse können eine Rolle spielen.

Besonders sensibel sind Umsatzsteuerfälle. Wenn der Strafbefehl auf Voranmeldungen, Vorsteuer, Ausgangsumsätze oder Scheinrechnungen gestützt wird, passt die Unterseite Umsatzsteuerhinterziehung. Dort geht es gezielt um Umsatzsteuer, Vorsteuer und steuerstrafrechtliche Risiken.

Die Tagessatzanzahl kann außerdem für berufliche und persönliche Folgen relevant werden. Je nach Konstellation können Bundeszentralregister, Führungszeugnis, berufliche Zuverlässigkeit, Geschäftsführerstellung, Gewerbe, Approbation oder behördliche Verfahren betroffen sein.

Wenn mehrere Personen beteiligt waren, etwa Geschäftsführer, Buchhaltung, Ehepartner, Mitarbeiter oder Geschäftspartner, sollte auch die persönliche Rolle geprüft werden. Dafür passt die Unterseite Mittäter und Helfer.

Kanzlei Kesci prüft Geldstrafe, Tagessätze, Steuerschaden, wirtschaftliche Verhältnisse und mögliche Nebenfolgen. Ziel ist eine realistische Einschätzung, ob und in welchem Umfang der Strafbefehl angegriffen werden sollte.

4. Einspruch, Hauptverhandlung und Verteidigungsstrategie vorbereiten

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl muss strategisch vorbereitet werden. Es geht nicht immer darum, den gesamten Vorwurf vollständig zu bestreiten. Manchmal ist eine Beschränkung auf die Strafe, die Tagessätze oder einzelne Punkte sinnvoller. In anderen Fällen muss der Tatvorwurf selbst angegriffen werden, weil Steuerbetrag, Vorsatz oder persönliche Verantwortlichkeit zweifelhaft sind. Entscheidend ist, die Aktenlage zu kennen und nicht nur aus dem Bauch heraus Einspruch einzulegen.

Eine Mandantin aus Regensburg erhielt einen Strafbefehl, nachdem sie bereits im Anhörungsverfahren unbedacht Angaben gemacht hatte. Der Vorwurf war teilweise nachvollziehbar, die Strafhöhe und die persönliche Einordnung aber nicht. Die Verteidigungsstrategie musste deshalb prüfen, ob ein beschränkter Einspruch, eine Verständigung oder eine Hauptverhandlung das sinnvollere Vorgehen ist.

Für die Verteidigungsstrategie gegen einen Strafbefehl sollten diese Unterlagen vorbereitet werden

  • Strafbefehl mit allen Seiten
  • Zustellumschlag oder Zustellnachweis
  • Anhörungsbogen oder frühere Vorladung
  • Steuerbescheide der betroffenen Jahre
  • Steuererklärungen und Anlagen
  • Buchhaltung und Kontoauszüge
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Rechnungen
  • Nachweise über Nachzahlungen
  • Schriftverkehr mit Finanzamt oder Staatsanwaltschaft
  • Unterlagen zu Einkommen und wirtschaftlicher Lage

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Einspruch falsch ist. Es bedeutet aber, dass Chancen und Risiken vorab sauber bewertet werden müssen. Das Gericht ist bei der Entscheidung nicht einfach an die ursprüngliche Einschätzung gebunden.

Wichtige Unterlagen sind Strafbefehl, Zustellumschlag, Steuerbescheide, Anhörungsschreiben, Ermittlungsunterlagen, Buchhaltung, Kontoauszüge, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zahlungsnachweise und bisheriger Schriftverkehr mit Finanzamt oder Staatsanwaltschaft.

Bei Vorwürfen, die aus einer Selbstanzeige oder einer unvollständigen Korrektur entstanden sind, sollte auch die Unterseite Strafbefreiende Selbstanzeige geprüft werden. Nicht jede Korrektur führt zur Straffreiheit, und nicht jede versuchte Selbstanzeige ist wirksam.

Kanzlei Kesci entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Akteneinsicht, Einspruch, steuerliche Aufarbeitung, Strafmaß, Nebenfolgen und Verfahrensziel zusammenführt. Ziel ist eine Entscheidung, die nicht nur kurzfristig beruhigt, sondern rechtlich und wirtschaftlich tragfähig ist.

5. So läuft die Prüfung eines Strafbefehls bei Kanzlei Kesci ab

Mandatsablauf auf einen Blick:
  1. Strafbefehl übermittelnSie senden den Strafbefehl, den Zustellumschlag, frühere Schreiben, Anhörungsbogen, Steuerbescheide und bisherigen Schriftverkehr an die Kanzlei.
  2. Einspruchsfrist prüfenWir prüfen sofort, wann die Zwei-Wochen-Frist endet und ob ein Einspruch vorsorglich gesichert werden sollte.
  3. Vorwurf und Strafhöhe analysierenWir ordnen Tatvorwurf, Steuerarten, Steuerschaden, Tagessatzanzahl, Tagessatzhöhe und mögliche Nebenfolgen ein.
  4. Akteneinsicht und Unterlagen abstimmenWir prüfen, ob Akteneinsicht erforderlich ist und welche steuerlichen Unterlagen für die Verteidigung benötigt werden.
  5. Strategie zum Einspruch festlegenWir klären, ob der Einspruch vollständig oder beschränkt geführt wird und ob eine Verständigung, Reduzierung oder Hauptverhandlung sinnvoll ist.
  6. Verfahren begleitenWir übernehmen die Kommunikation mit Gericht, Staatsanwaltschaft oder Behörde und begleiten das weitere Verfahren bis zur Entscheidung.
Hinweis: Die Prüfung eines Strafbefehls im Steuerstrafrecht ist in Regensburg persönlich oder digital möglich. Wegen der kurzen Einspruchsfrist sollte der Strafbefehl möglichst sofort nach Zustellung geprüft werden.

6. Häufige Fragen zu Strafbefehl und Strafe in Regensburg

1. Was bedeutet ein Strafbefehl im Steuerstrafrecht?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Er kann eine Geldstrafe und weitere Folgen enthalten, ohne dass vorher eine mündliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Wenn kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wird, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden.

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Deshalb sollte der Zustellumschlag aufbewahrt und die Frist sofort geprüft werden. Ein verspäteter Einspruch kann verworfen werden.

Eine Zahlung kann faktisch dazu führen, dass der Strafbefehl akzeptiert wird, wenn kein fristgerechter Einspruch erfolgt. Vorher sollte geprüft werden, ob Vorwurf, Steuerschaden, Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe stimmen. Besonders bei Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer oder beruflichen Folgen ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll.

Das kann im Einzelfall möglich sein. Häufig wird geprüft, ob die Tagessatzhöhe das tatsächliche Einkommen zutreffend abbildet und ob die Anzahl der Tagessätze angemessen ist. Auch der angenommene Steuerschaden und persönliche Umstände können für die Bewertung wichtig sein.

Nach einem zulässigen Einspruch kann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt werden. In manchen Fällen lassen sich aber auch vorher Verfahrensfragen, Beschränkungen oder Lösungen abstimmen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von Aktenlage, Strafhöhe, Vorwurf und Verfahrensziel ab.

Jetzt prüfen lassen

Strafbefehl und Strafe in Regensburg prüfen lassen

Wenn Sie einen Strafbefehl wegen eines steuerlichen Vorwurfs erhalten haben, sollte die Reaktion nicht aufgeschoben werden.

Rechtsanwalt Kesci in Regensburg prüft Strafbefehle im Steuerstrafrecht, Geldstrafen, Tagessätze und Verteidigungsstrategien gegenüber Gericht, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden – persönlich oder digital, auf Deutsch, Englisch und Türkisch.

Kontakt