Kanzlei Kesci

Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Regensburg

Kompromisslose Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung, Hausdurchsuchung im Ermittlungsverfahren.

Wenn das Finanzamt vom Verwalter zum Ermittler wird, steht Ihre berufliche und private Existenz auf dem Spiel. Ob unangekündigte Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung, ein drohendes Strafverfahren oder die Planung einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Unser oberstes Ziel als Ihr Strafverteidiger in Regensburg ist es, das Verfahren geräuschlos und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden (z.B. durch Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO). 

Strafverteidigung im Steuerstrafrecht in Regensburg

Im Strafverfahren zählt jede Sekunde und jeder taktische Schritt. Lassen Sie sich von den Ermittlungsbehörden nicht einschüchtern, sondern setzen Sie auf erfahrene Strafverteidigung.

Befinden Sie sich im Visier der Behörden?

Warten Sie nicht, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Jede Minute Vorsprung verbessert Ihre Verteidigungschancen. Kontaktieren Sie uns für eine absolut diskrete Erstberatung.

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Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kontakt

Ihr Ablauf im Steuerstrafverfahren: In 3 Schritten aus der Krise

1. Sie kontaktieren uns sofort – idealerweise bevor Sie eine Aussage tätigen. Wir prüfen den Vorwurf (z.B. Durchsuchungsbeschluss oder Einleitungsschreiben) und klären Sie transparent über Risiken und Kosten auf.

2. Wir beantragen Akteneinsicht und übernehmen ab sofort die vollständige Kommunikation mit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft. Sie sind aus der Schusslinie und müssen nicht mehr persönlich mit den Ermittlern sprechen.

3. Ob Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, diskrete Verständigung („Deal“) oder Kampf vor dem Strafgericht: Wir setzen Ihre Rechte mit prozessualer Härte durch, um Ihre Existenz zu sichern und eine Vorstrafe zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen - FAQs

1. Notfall: Die Steuerfahndung steht vor der Tür – was muss ich jetzt tun?

Bewahren Sie absolute Ruhe und machen Sie sofort von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sagen Sie nichts zur Sache, händigen Sie keine Passwörter freiwillig aus und unterschreiben Sie keine Protokolle oder Zustimmungen zur Sicherstellung. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und rufen Sie uns als Ihre Kanzlei für Steuerstrafrecht in Regensburg umgehend an. Wir intervenieren sofort – telefonisch oder vor Ort –, um Ihre Rechte zu wahren, die Ermittler auf ihre gesetzlichen Schranken zu verweisen und unzulässige Beschlagnahmen zu verhindern.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) ist nur so lange möglich, wie die Tat durch das Finanzamt noch nicht entdeckt wurde. Sobald Ihnen die Prüfungsanordnung vorliegt oder die Steuerfahndung vor der Tür steht, ist das Zeitfenster in der Regel geschlossen (Sperrwirkung). Das Tückische: Eine Selbstanzeige muss vom ersten Cent an fehlerfrei und lückenlos sein („Vollständigkeitsgebot“). Ein kleiner Rechen- oder Formfehler macht sie unwirksam. Handeln Sie daher nie auf eigene Faust, sondern kontaktieren Sie uns für eine absolut diskrete Vorprüfung Ihrer Unterlagen.

Nein, keineswegs. Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt stark von der Höhe der verkürzten Steuern und Ihrem individuellen Verhalten (z.B. Schadenswiedergutmachung) ab. Unser primäres strategisches Ziel als Ihre Strafverteidiger ist es jedoch ohnehin, eine öffentliche Hauptverhandlung ganz zu vermeiden und das Verfahren bereits im Vorfeld gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO) geräuschlos einstellen zu lassen.

Grundsätzlich nein. Das Ermittlungsverfahren unterliegt strengster Diskretion und dem Steuergeheimnis (§ 30 AO). Weder Ihre Hausbank, noch Geschäftspartner oder die Presse erfahren im ersten Schritt von den Ermittlungen. Das kritische Risiko für Ihren Ruf entsteht erst, wenn es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Genau deshalb liegt unsere absolute Priorität darin, das Verfahren diskret im Ermittlungsstadium mit der Staatsanwaltschaft Regensburg und der Straf- und Bußgeldsachenstelle (StraBu) zu beenden. So bleibt Ihr geschäftlicher und privater Ruf unangetastet.

Klarheit für Ihre spezifische Situation

Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um die Chancen eines guten Ausgangs für Sie zu erhöhen. 

Aktuelles im Steuerstrafrecht

Das Ermittlungsverfahren

Panik ist jetzt der falsche Ratgeber. Erfahren Sie wie ein Strafverfahren abläuft und warum das Schweigerecht Ihre schärfste Waffe ist. Vermeiden Sie frühe Fehler, die später nicht mehr korrigierbar sind.

Steuerfahndung

Lesen Sie hier, wie Sie bei einer Hausdurchsuchung einen kühlen Kopf bewahren. Von der Beschlagnahme von Datenträgern bis zum korrekten Verhalten gegenüber den Beamten und deren Befugnisse.

Kryptowährungen

Das Finanzamt erhält durch Sammelauskünfte immer mehr Daten von Krypto-Börsen. Wer Gewinne aus Kryptowährungen verschwiegen hat, riskiert jetzt ein Strafverfahren. Lesen Sie, wann Steuerfreiheit gilt und wie Sie versäumte Angaben durch eine Nacherklärung rechtssicher korrigieren.