Kanzlei Kesci

Betriebsprüfung: Mehrergebnisse und Nachzahlungen vermeiden

Eine Betriebsprüfung ist kein Routine-Termin, sondern ein Verteilungskampf. Wir steuern den Prüfungsablauf aktiv und wehren existenzbedrohende Mehrsteuern ab, bevor sie im Bericht stehen.

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1. PRÜFUNGSANORDNUNG & PFLICHTEN: DAS MÜSSEN SIE WISSEN

Die Prüfungsanordnung (§ 196 AO)

 

Sobald der gelbe Brief im Briefkasten liegt, läuft die Zeit.

 

  • Ruhe bewahren: Kontaktieren Sie nicht den Prüfer. Jedes Wort kann später gegen Sie verwendet werden.

  • Umfang prüfen: Was genau soll geprüft werden? Welche Steuerarten (USt, GewSt, KSt)? Welcher Zeitraum (meist 3 Jahre)? Wir prüfen, ob die Anordnung formell rechtmäßig ist.

Der Termin & Aufschub

 

Der Prüfer schlägt einen Termin vor. Dieser ist nicht in Stein gemeißelt.

Wenn Sie betrieblich stark eingebunden sind, krank sind oder Ihr Steuerberater keine Zeit hat, beantragen wir eine Verschiebung. Das verschafft uns wertvolle Zeit für die Vorbereitung (Mock-Audit).

Die Mitwirkungspflicht (§ 200 AO)

 

Anders als im Strafrecht müssen Sie in der Betriebsprüfung mitwirken.

 

  • Risiko: Verweigern Sie die Mitwirkung, darf das Finanzamt „Zwangsgelder“ festsetzen oder Buchführungen verwerfen.

  • Lösung: Wir definieren genau, wie weit Ihre Mitwirkung gehen muss. Wir liefern nur das, was gesetzlich zwingend ist – kein Blatt Papier mehr.

2. WARUM PRÜFER HEUTE GEFÄHRLICHER SIND (DIGITALE PRÜFUNG)

Der klassische Beamte, der bloß staubige Aktenordner wälzt, ist Geschichte. Die moderne Betriebsprüfung ist digital, statistisch und gnadenlos.

IDEA & XPider (Die Waffen des Amtes)

Die Finanzverwaltung nutzt Hochleistungs-Software („IDEA“), um Millionen von Buchungssätzen in Sekunden zu scannen.

 

  • Lückenanalyse: Fehlen Rechnungsnummern?

 

  • Zeitreihenvergleich: Weichen Ihre Umsätze an Montagen statistisch von anderen Montagen ab?

 

  • Chi-Quadrat-Test: Eine mathematische Methode, um manipulierte Kassenführung zu entlarven.

 

Die Folge: Verwerfung & Schätzung

Sobald die Software formelle Auffälligkeiten findet (auch wenn Sie ehrlich waren!), verwirft der Prüfer die Buchführung (§ 158 AO).

 

  • Das Ziel: Er will die „Befugnis zur Schätzung“ erlangen.

 

  • Die Kosten: Sicherheitszuschläge von 5% bis 10% auf den Jahresumsatz sind keine Seltenheit. Das bedroht oft die Existenz.

3. WO DER PRÜFER SUCHT: TYPISCHE ANGRIFFSPUNKTE

Die größten Risiken bei der Betriebsprüfung (Außenprüfung)

4. Wir steuern die Prüfung bei Ihnen vor Ort.

Kooperation zeigen – Kontrolle behalten.

Viele Berater raten pauschal dazu, die Prüfung auszulagern. Wir prüfen den Einzelfall. Oft ist die Prüfung in Ihrem Betrieb die klügere Strategie: Sie signalisieren Transparenz („Wir haben nichts zu verbergen“) und verhindern, dass der Prüfer aus Misstrauen besonders tief gräbt.

Aber: Offenheit darf nicht zur Falle werden. Deshalb lassen wir Sie mit dem Prüfer nicht allein. Wir bereiten den Termin minutiös vor und sind in den entscheidenden Momenten persönlich an Ihrer Seite, um die Kommunikation zu lenken.

Was wir vorab tun können:

  • Mitarbeiter-Briefing: Die größte Gefahr ist der „Smalltalk“ in der Kaffeeküche. Wir instruieren Ihre Mitarbeiter vorab klar: Wer darf mit dem Prüfer sprechen? Welche Auskünfte sind erlaubt? Wir ziehen eine Brandmauer um Ihre Belegschaft.

  • Sofortige Entkräftung: Prüfer entwickeln oft falsche Theorien am Schreibtisch. Vor Ort können wir komplexe Abläufe (z.B. Produktionsschwund, Lagerhaltung) direkt zeigen und Missverständnisse sofort ausräumen, bevor sie im Bericht landen.

5. So begleiten wir Ihre Betriebsprüfung

 Analyse & Mock-Audit

Wir scannen Ihre Daten (E-Bilanz) vor dem Prüfer. Wir identifizieren Risiken und bereiten Gegenargumente vor, bevor die erste Frage gestellt wird.

Die Prüfung 

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz. Wir liefern Unterlagen fristgerecht, wehren unzulässige Zugriffe ab und blocken „Fishing Expeditions“ (Ausforschung) ab.

Schlussbesprechung 

Das Finale. Wir verhandeln hart in der Schlussbesprechung. Ziel ist ein Abschlussbescheid, mit dem Sie leben können – ohne jahrelangen Rechtsstreit.

6. Häufige Fragen (FAQ)

1. Wie viele Jahre darf der Prüfer prüfen?

In der Regel werden 3 Jahre geprüft. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung erweitert sich der Zeitraum jedoch auf bis zu 10 Jahre.

Nein. Der Prüfer hat nur Anspruch auf steuerrelevante Daten (Z1/Z2/Z3-Zugriff). Private E-Mails oder Entwürfe sind tabu. Wir überwachen die Grenzen streng.

Bei einer normalen Außenprüfung: Nein (mind. 2 Wochen Vorlauf). Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau oder Steuerfahndung: Ja. In diesem Fall: Lassen Sie ihn nicht herein, rufen Sie uns sofort an und machen Sie keine Aussagen!

Wir rechnen transparent ab – entweder nach RVG (Streitwert) oder auf Stundenbasis. Da eine gute Begleitung oft Hunderttausende Euro spart, ist das Honorar meist ein Bruchteil des gesparten Geldes. Wir geben Ihnen vorab eine Einschätzung.

Keine Fehler riskieren – Handeln Sie jetzt.

Senden Sie mir Ihre Prüfungsanordnung unverbindlich zu. Ich melde mich kurzfristig mit einer kostenfreien Ersteinschätzung der Risiken und Strategie.