Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg: Abfindung, Kündigung & Vertragsgestaltung
Im Arbeitsrecht geht es um Ihre wirtschaftliche Existenz – ob als Arbeitnehmer, Führungskraft oder Unternehmen. Bei einer Kündigung tickt die Uhr: Sie haben exakt 3 Wochen Zeit zu handeln. Wir vertreten Sie in Regensburg und bundesweit mit prozessualer Härte, verhandeln maximale Abfindungen und sichern Unternehmen rechtlich ab. Gehen Sie kein Risiko ein. Kontaktieren Sie uns gleich.
Arbeitsrecht Regensburg: Unsere Kernkompetenzen bei Kündigung & Verträgen
Ob es um die Abwehr einer Kündigung, die Verhandlung einer maximalen Abfindung geht: Wir kennen beide Seiten des Verhandlungstisches. Entdecken Sie hier unsere juristische Präzisionsarbeit im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, mit der wir Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent durchsetzen.
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Kündigung
Eine Kündigung ist oft formal fehlerhaft oder sozial ungerechtfertigt. Wir erheben innerhalb der strikten 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, um Ihren Arbeitsplatz zu retten oder eine lukrative Abfindung für Sie herauszuholen. -
Aufhebungsvertrag
Vorsicht vor der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bevor Sie unterschreiben, prüfen wir Ihren Aufhebungsvertrag auf Fallstricke und verhandeln Faktoren wie Freistellung, Zeugnisnote und eine angemessene Abfindungssumme hart nach. -
Vergütung & Boni
Wenn der Arbeitgeber Boni streicht oder Zielvereinbarungen unklar sind, geht es um viel Geld. Wir setzen Ihre vertraglichen Ansprüche auf variable Vergütung, Tantiemen, Gratifikationen und offene Gehaltszahlungen konsequent durch.
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Arbeitsverträge
Vermeiden Sie teure Fallen schon bei der Einstellung. Wir entwerfen und prüfen Arbeitsverträge für Unternehmen und Führungskräfte – von Befristungen über Überstundenregelungen bis hin zu rechtssicheren Home-Office-Vereinbarungen. -
Geschäftsführer
Die Trennung von Organmitgliedern erfordert höchste strategische Finesse. Wir begleiten die Abberufung, verhandeln komplexe Aufhebungsverträge ("Golden Handshake") und wehren drohende persönliche Haftungsansprüche (z.B. D&O-Fälle) ab. -
Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot kann Ihre berufliche Zukunft blockieren. Wir prüfen die Wirksamkeit der Klausel und setzen Ihren Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Karenzentschädigung gegen den ehemaligen Arbeitgeber durch.
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Betriebsrat
Wir beraten Unternehmen und Betriebsräte bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und begleiten Sie strategisch bei Einigungsstellenverfahren oder betrieblichen Wahlen. -
Betriebliche Umstrukturierung
Betriebsstilllegungen oder Massenentlassungen erfordern Fingerspitzengefühl und rechtliche Präzision. Wir begleiten den Prozess der Betriebsänderung, erarbeiten Interessenausgleiche und verhandeln tragfähige Sozialpläne. -
Scheinselbstständigkeit
Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer eingestuft werden, drohen horrende Nachzahlungen an die Sozialkassen. Wir begleiten Statusfeststellungsverfahren der DRV und wehren Beitragsforderungen für Unternehmen strategisch ab.
Kündigung und/oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Gehen Sie kein Risiko ein. Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen, bevor Fakten geschaffen werden. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Klärung Ihrer Erfolgsaussichten.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Arbeitsrecht 360°: Strategische Lösungen für komplexe Konfliktlagen
Das moderne Arbeitsrecht ist kein statisches Regelwerk, sondern ein dynamisches Spielfeld, auf dem wirtschaftliche Interessen und sozialer Schutz aufeinandertreffen. Ob bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchsetzung von Kündigungen oder der Verhandlung von Abfindungen: Wir verstehen die Motivation der Gegenseite genau, weil wir alle Perspektiven kennen.
Unser Ansatz: Erst die Strategie, dann der Prozess. Gerichtsverfahren binden Ressourcen und schaffen Unsicherheit. Unser primäres Ziel ist daher die außergerichtliche, geräuschlose Konfliktlösung. Doch wenn eine Einigung nicht möglich ist, führen wir Ihren Prozess mit der notwendigen Härte und fachlichen Expertise zum Erfolg.
Häufig gestellte Fragen - FAQs
1. Kündigung erhalten: Wie lange habe ich Zeit für rechtliche Schritte?
Ihnen bleiben exakt 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Das ist die wichtigste Frist im Arbeitsrecht (§ 4 KSchG). Reichen wir innerhalb dieser 21 Tage keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, wird die Kündigung automatisch rechtswirksam – selbst wenn sie völlig unberechtigt war! Auch Ihr Verhandlungsspielraum für eine Abfindung sinkt dann auf null. Handeln Sie daher sofort und kontaktieren Sie uns für eine schnelle Ersteinschätzung
2. Abfindung bei Kündigung: Habe ich einen automatischen Anspruch darauf?
Nein. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen generellen, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung ist fast immer das Ergebnis harter Verhandlungen. Das Prinzip lautet: Wir greifen die Kündigung juristisch an und zeigen dem Arbeitgeber sein Prozessrisiko auf. Um dieses Risiko (und eine drohende Weiterbeschäftigung) abzuwenden, „kauft“ sich der Arbeitgeber durch die Zahlung der Abfindung frei. Mit unserer Erfahrung maximieren wir hier Ihren Auszahlungsbetrag.
3. Aufhebungsvertrag: Sollte ich das Angebot meines Arbeitgebers unterschreiben?
Auf gar keinen Fall sofort! Ein Aufhebungsvertrag wird oft mit zeitlichem Druck präsentiert („Dieses Angebot gilt nur bis morgen“). Wenn Sie vorschnell unterschreiben, droht Ihnen in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I) durch die Agentur für Arbeit, da Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Lassen Sie den Vertrag zwingend von uns prüfen. Wir verhandeln Fallstricke heraus, umgehen die Sperrzeit und optimieren Faktoren wie Freistellung, Zeugnisnote und die Abfindungssumme.
4. Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht?
Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit (§ 12a ArbGG): Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert. Das schützt Sie davor, die Anwälte der Gegenseite zahlen zu müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Baustein Arbeitsrecht) haben, übernimmt diese in der Regel die gesamten Kosten für unsere Beauftragung. Wir übernehmen für Sie kostenfrei die komplette Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
5. Kündigung wegen Krankheit: Ist das überhaupt zulässig?
Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich möglich, aber die Hürden der Arbeitsgerichte sind extrem hoch. Der Arbeitgeber muss unter anderem eine negative Gesundheitsprognose beweisen und nachweisen, dass die wirtschaftliche Belastung für den Betrieb unzumutbar ist. Zudem scheitern die meisten Kündigungen bereits an einem fehlenden oder fehlerhaft durchgeführten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren). Wir prüfen diese strengen formellen Voraussetzungen für Sie auf das Genaueste.
Keine Fristen verstreichen lassen – Handeln Sie jetzt.
Gehen Sie kein Risiko ein. Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen, bevor Fakten geschaffen werden. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Klärung Ihrer Erfolgsaussichten.
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Aktuelles im Arbeitsrecht
Urlaubsverfall & Hinweispflicht
Urlaub verfällt nicht mehr automatisch zum Jahresende. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter explizit auffordern, Urlaub zu nehmen. Fehlt dieser Nachweis, summieren sich Ansprüche über Jahre auf.
Zeiterfassung & Mobile Arbeit
Das „Stechuhr-Urteil“ des BAG hat die Vertrauensarbeitszeit faktisch beendet. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit lückenlos dokumentieren – auch im Home Office. Hier erfahren Sie, wie Sie moderne Arbeitsmodelle rechtssicher gestalten.
BEM-Verfahren als Fallstrick
Die krankheitsbedingte Kündigung scheitert vor Gericht meist nicht am Grund, sondern am Verfahren. Ein fehlerhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) macht die Kündigung oft per se unwirksam. Lesen Sie hier den Ablauf eines rechtssicheren BEMs.